Nachbarn über Baukörper erschrocken. Wer hat das schon erlebt?

4,70 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Sie befinden sich auf der Seite 7 der Diskussion zum Thema: Nachbarn über Baukörper erschrocken. Wer hat das schon erlebt?
>> Zum 1. Beitrag <<

E

Egon12

Unsere Nachbarn 2 Häuser weiter sind wohl nun auch desillusioniert ob der Tatsache, das in das Baufenster auf Südwestseite 3 m von der Grenze ein 2,5 geschossiges Reihenhaus entstanden ist...
 
Climbee

Climbee

Wir haben auch einen Nachbarn, dem es so gar nicht paßt, daß wir bauen. Bis jetzt war das halt einfach Grünland und er habe nie damit gerechnet, daß dort auch mal gebaut wird (er hätte den Streifen auch kaufen können und damit sicher stellen können, daß nicht gebaut wird, aber das war zu teuer).

Man hat zwar die Jahre davor immer moniert, daß der Grünstreifen nicht genug gepflegt wird (hat meine Mutter mit ihren jetzt 78 Jahren halt einfach nicht geschafft und wir sind auch nicht immer zur Stelle), aber daß da jetzt ein Haus hin gestellt wird, das gefällt nun auch nicht!
Was ich prinzipiell verstehen kann; klar, ein von anderen gepflegtes Grün als Aussicht ist sicher schöner als ein Haus dort.

Aber daher kann ich direkt aus Bayern berichten, wie das mit der nachbarlichen Unterschrift ist:
man sollte die Unterschriften der Nachbarn einholen, das beschleunigt das Verfahren, denn dann muß sich die Baubehörde damit nicht mehr beschäftigen.
Wir hatten diverse Termine mit dem Nachbarn ausgemacht und bei allen war er dann nicht da. Irgendwann haben wir den Bauantrag ohne diese Unterschrift abgegeben.
Dann wird der Nachbar von der Baubehörde über den Bauantrag in Kenntnis gesetzt und kann Einsicht in den Antrag und die Pläne einfordern und ggf. dem Bauvorhaben widersprechen, wenn geltendes Recht (Abstandsflächen, geltender Bebauungsplan etc.) verletzt werden. Einfach nur weil es ihm nicht gefällt, nein, das geht auch in Bayern nicht
Für diesen möglichen Einspruch gilt eine festgesetzte Frist (2 oder 4 Wochen, ich weiß es nicht genau). Danach hat er stillschweigend zugestimmt.

Wir haben z.B. auch die Lechwerke als einen Nachbarn (weil dort ein Stromhäuschen steht und das kleine Stück Land drumherum eben den LEW gehört), auch da informiert die Baubehörde und wenn seitens so einer Institution kein Einspruch erfolgt, gilt das als Zustimmung.

Nachdem wir für unseren Bauantrag fast 2 Jahre gebraucht haben (die Gemeinde hat sich bis auf's letzte quer gestellt, auch als das LRA als übergeordnete Baubehörde schon lange die Baugenehmigung erteilt hatte), da waren bei uns die zwei bis vier Wochen auch nicht mehr ausschlaggebend.
Und wahrscheinlich letztendlich auch schneller, als wenn wir noch zig mal bei dem Nachbarn vor verschlossener Türe gestanden hätten.

Wie gesagt, ich habe prinzipiell Verständnis, daß er nicht in Begeisterung ausbricht, wenn wir da hin bauen, aber so ist das Leben. In ganz Bayern versucht man dem Flächenfraß durch Nachverdichtung entgegen zu wirken. Wir sind also Trendsetter .

Das Grundstück hat einen leichten Hang; ursprünglich hatten wir geplant auf seinem Niveau zu bauen und zum Altbestand (Haus meiner Mutter) ein, zwei Stufen zu machen.
Er hat uns gebeten, doch bitte so weit wie möglich Abstand zu ihm zu halten (er selber hat dort auf 3m an die Grundstücksgrenze gebaut und nach vorne viel Platz gelassen).
Viel Spielraum hatten wir nicht, aber wir haben das Haus jetzt so umgeplant, daß es an die Garage meiner Mutter anschließt. Das ging aber nur, indem wir jetzt auf Höhe des Altbestandes bauen und damit zu seinem Grundstück mittels Stützmauer bzw. L-Steinen ausgleichen müssen. Damit sind wir jetzt 60cm weiter weg gerutscht, aber müssen eben stützen.
Ob ihm das besser gefällt???
Wir wissen es nicht, denn als wir zu ihm kommen wollten um drüber zu sprechen (mir vorheriger Terminabsprache) war er ja immer nie da. Ich bezweifle, daß er Einsicht in die Pläne genommen hat, als das LRA ihn dazu aufgefordert hat. Wird ihn also überraschen...

Ansonsten werden wir uns aber trotzdem um eine gute Nachbarschaft bemühen und natürlich wird er mit Familie zu richtig- und Einweihungsfest eingeladen werden.
Wir hoffen auch auf den Zeitfaktor; also daß man sich einfach an die neue Situation gewöhnen wird.
Im übrigen ist das der Teil seines Gartens, den er eh so gut wie nie nutzt. Also er wird unser Haus nicht beim Grillen, Draußensitzen oder Chillen vor der Nase haben, sondern nur, wenn er dort Rasen mäht.
Das sollte die Gewöhnung erleichtern.
 
R

ruppsn

Aber daher kann ich direkt aus Bayern berichten, wie das mit der nachbarlichen Unterschrift ist:
man sollte die Unterschriften der Nachbarn einholen, das beschleunigt das Verfahren, denn dann muß sich die Baubehörde damit nicht mehr beschäftigen.
[...]
Dann wird der Nachbar von der Baubehörde über den Bauantrag in Kenntnis gesetzt und kann Einsicht in den Antrag und die Pläne einfordern und ggf. dem Bauvorhaben widersprechen, wenn geltendes Recht (Abstandsflächen, geltender Bebauungsplan etc.) verletzt werden.
Ich bin mir langsam echt nicht mehr sicher, ob es bei dem ganzen Bauantrag/genehmigungsquatsch überhaupt ein regelmäßiges Vorgehen gibt [emoji6] Bei uns bzw. unseren Nachbarn war es tatsächlich anders. Ist zwar in Franken, gehört aber ja formal auch zu Bayern [emoji6]
Wir haben vom LRA irgendwann Post bekommen und zwar über den Vollzug der Baugesetze (bei unserem Nachbarn). Darin enthalten war eine Art Rechtsbehelfbelehrung, dass man innert 4 Wochen widersprechen könne (ich hoffe, ich erinnere es richtig). Insofern müsste es doch vollkommen unerheblich für das LRA sein, ob die Unterschrift der Nachbarn gegeben wurde oder nicht. Also unerheblich in Bezug auf die Bearbeitungszeit. Dass das so sein dürfte, zeigt der Vergleich unserer Baugenehmigung mit der unserer Nachbarn. Wir hatten überall die Unterschriften gesammelt, die besagten Nachbarn nicht. Bearbeitungszeit in beiden Fällen auf den Tag genau gleich.
Dass das LRA übrigens immer informiert, war auch nicht so. Unsere Nachbarn wurden bspw. nicht informiert, ebenso wenig wie wir bzgl. des Bauvorhabens unseres anderen Nachbars, der Anstandsflächen „aus Versehen“ falsch berechnet hatte. Alles drei Baugenehmigungen über das LRA, nachdem einige Vorgaben des Bebauungsplan nicht erfüllt werden konnten. Irgendwie scheint die gängige Praxis wenig berechenbar zu sein [emoji6]
2 Jahre auf die Baugenehmigung zu warten erfordert aber auch echt starke Nerven und Geduld. Respekt dafür [emoji1303]
Auf jeden Fall eine gute Voraussetzung für den Umgang mit speziellen Nachbarn [emoji4]
 
Nordlys

Nordlys

Man geht da in Bayern aber auch recht umständlich vor mit dem Unterschriftentüdelüüd. Ist das woanders auch so?
In SH reichst Du immer via Gemeinde beim Kreis ein, das ist der Dienstweg. Entweder gibt es B Plan, dann wir das BV an Hand dessen beurteilt, fad geht ruckzuck, ca. 14 Tage. Oder es geht nach 34. Dann wirds Basar. Aber auch da prüft man die Basics. Höhe, Abstände, Grundflächenzahl. Ferienwohnung? Oder nicht?
Der Nachbar wird nie beteiligt. Warum auch! Entweder es ist rechtens, dann kann er eh nichts machen, oder es nicht rechtens, dann darf es nicht sein, auch wenn Nachbar ok sagt.
Hier ist einer, natürlich zugereist, Düsseldorf, wird gemunkelt und geraunt, Düsseldorf, ganz schlimm, Altbiervergiftung, der legte immer Baustopps ein, weil ihm was nicht passt, weil ihm Sonne fehlt oder oder, den hat das Kreisbauamt nun gezähmt mit dem hinter vorgehaltener Hand geraunten Satz, man sähe alles bei Düsseldorfern ganzganz genau und drücke da nie auch nur ein Glasauge zu... .nun ist er friedlich. Es geht nichts über Holsteiner Beamtenseelen. Karsten
 
Climbee

Climbee

Vielleicht ist die Idee dahinter, mit dem zukünftigen Nachbarn mal ins Gespräch zu kommen. Wie gesagt: man kann den Bauantrag auch völlig ohne Unterschriften der Nachbarn einreichen, dann nimmt das auch seinen Lauf.
Im Sinne der zukünftigen Nachbarschaft finde ich persönlich es aber gar nicht dumm, vorab bei allen mal vorstellig zu werden und sein Bauvorhaben vor zu stellen. Wenn es irgendwas gibt, was dem Nachbar total quer liegt kann man auf dem kleinen Dienstweg da vielleicht Entgegenkommen signalisieren und hat dann von Anfang an einen besseren Start.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4836 Themen mit insgesamt 97053 Beiträgen

Ähnliche Themen
11.05.2018Kosten für Bauantrag nur 40 Euro wegen Freistellungs-Antrag? Beiträge: 27
16.01.2017Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen? Beiträge: 10
28.02.2018Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich Beiträge: 118
02.09.2020Kann ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück sinnvoll geplant werden? Beiträge: 14
18.03.2016Nachbarklage gegen bewilligte Baugenehmigung Beiträge: 45
27.03.2019Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun? Beiträge: 85
04.01.2019Geländemodellierung abweichend vom Bauantrag - erlaubt? (NRW) Beiträge: 36
19.10.2023Nachbar will Einspruch gegen Bau einlegen Beiträge: 13
05.04.2017Problem mit LRA: Standort Wärmepumpe Beiträge: 32
17.12.2014Bauantrag "zurückgestellt". Was heisst das? Beiträge: 19
26.02.2019Bauantrag stellen bevor das Grundstück bezahlt ist? Beiträge: 11
24.09.2022Nachbar Erdung und Drainage auf unserem Grundstück Beiträge: 41
29.10.2013Grundstück reserviert, Baufinanzierung Plan, Architekt/Bauantrag Beiträge: 21
10.12.2012Geländehöhen im Bebauungsplan sind falsch Beiträge: 12
10.03.2023Bauvorbescheid positiv, Bauantrag bemängelt Position Beiträge: 29
05.10.2017Grundstück / Bebauungsplan / Stützmauern / Abgrabungen Beiträge: 17
22.01.2018Bauen auf noch fremden Grundstück (Warten auf Baugenehmigung) Beiträge: 25
21.11.2016Grundstück als Bauerwartungsland kaufen Beiträge: 15
09.09.2022Erfahrungen mit Waldumwandlung im Zuge der Baugenehmigung in Brandenburg Beiträge: 20
14.10.2018Bauantrag - Verzögerung durch Klage des Nachbarn - Erfahrungen? Beiträge: 21
30.07.2021Bauen ohne Baugenehmigung möglich? Beiträge: 26
03.03.2023Bauantrag ohne Höhenvermessung? Beiträge: 15
18.02.2023Grundriss-Grundstück Einfamilienhaus, leichte Hanglage ca. 175m² Beiträge: 67
18.03.2016Einfluss des Nachbarn bei Baugenehmigung Beiträge: 18
14.07.2015Eigenheim schlüsselfertig. Freies Grundstück Beiträge: 17
03.05.2017Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt? Beiträge: 20
02.07.2019Langes schmales Grundstück 170-190 qm Beiträge: 50
20.10.2020NRW: Freistellungsverfahren mit geringfügiger Abweichung vom Bebauungsplan Beiträge: 18
01.11.2020Grundstück halbieren oder von Einzel- auf Doppelhaus abändern? Beiträge: 10

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben