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ᐅ Freistellungsverfahren oder Baugenehmigung


Erstellt am: 21.11.2019 12:05

KingJulien 21.11.2019 12:05
Hallo miteinander,

ich habe hierzu eine Frage und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

Generell dürften wir im Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO bauen, in einem von der Gemeinde ausgewiesenen Neubaugebiet.

Die Empfehlung von der FH Firma diesbezüglich ist, immer lieber einen Bauantrag zu stellen, wegen Rechtssicherheit.

Jetzt frage ich mich, ob das ernsthaft Sinn machen würde. Gebühr bei der Gemeinde für Freistellungsverfahren liegen bei 150 €, Baugenehmigung kostet wahrscheinlich weit > 1,5k wenn ich das richtig recherchiert habe. Vom Zeitlichen ganz zu schweigen, wobei hier anscheinend die Zeit für die Genehmigung schon eingerechnet ist beim Hersteller.

Also meine Frage: Rechtfertigt irgendetwas diesen enormen Mehraufwand, oder ist das übertriebene Absicherung seitens FH Hersteller.

Vielen Dank und Grüße

King Julien

Zaba12 21.11.2019 12:21
KingJulien schrieb:

Hallo miteinander,

ich habe hierzu eine Frage und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

Generell dürften wir im Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO bauen, in einem von der Gemeinde ausgewiesenen Neubaugebiet.

Die Empfehlung von der FH Firma diesbezüglich ist, immer lieber einen Bauantrag zu stellen, wegen Rechtssicherheit.

Jetzt frage ich mich, ob das ernsthaft Sinn machen würde. Gebühr bei der Gemeinde für Freistellungsverfahren liegen bei 150 €, Baugenehmigung kostet wahrscheinlich weit > 1,5k wenn ich das richtig recherchiert habe. Vom Zeitlichen ganz zu schweigen, wobei hier anscheinend die Zeit für die Genehmigung schon eingerechnet ist beim Hersteller.

Also meine Frage: Rechtfertigt irgendetwas diesen enormen Mehraufwand, oder ist das übertriebene Absicherung seitens FH Hersteller.

Vielen Dank und Grüße

King Julien
Der Genehmigungsfreisteller ist auch ein Bauantrag. Solange Du Dich an deinen Bebauungsplan und die LaBo deines Bundeslandes hältst ist es gleichwertig. Bei Signifikanten Abweichung zum Bebauungsplan würde ich aber immer das genehmigungsverfahren wählen.

Beispiel: Du baust nach Bebauungsplan aber nimmst Dir für einen größeren Dachüberstand eine isolierte Befreiung (bei uns 40€ pro Abweichung), alle aktuellen Nachbarn finden es ok und unterschreiben. Nach Jahren Verkauft dein Nachbar und der neue Nachbar findet es blöd und beschwert sich. Kannst den Sachverhalt beliebig austauschen wie z.B. Höhe der Böschung, Gebäudehöhe zur Straße etc.
Vielleicht bist Du mit der isolierten Befreiung ggf. auf der sicheren Seite. Ohne definitiv nicht und hinterher auf überlesen oder nicht verstanden zu plädieren zählt auch nicht. Der GU war schuld zählt auch nicht.

Daher muss dein GU den Bebauungsplan in und auswendig kennen, das sowas aufwendig ist versucht er sich natürlich mit der teuren Genehmigung abzusichern.

Weil, ein Genehmigungsfreisteller wird soweit ich weiß nur zur Kenntnis genommen ans Landratsamt weitergeleitet und archiviert. Da wird nichts geprüft, ob Du richtig bauen willst!

KingJulien 21.11.2019 12:41
Zaba12 schrieb:

Bei Signifikanten Abweichung zum Bebauungsplan würde ich aber immer das Genehmigungsverfahren wählen.

Wir planen, uns genau an den Bebauungsplan zu halten.

Danke für deine Antwort

Zaba12 21.11.2019 12:46
KingJulien schrieb:

Wir planen, uns genau an den Bebauungsplan zu halten.

Danke für deine Antwort
Gerne. Das hab ich auch immer gesagt

guckuck2 21.11.2019 13:01
Ob es in Bayern wirklich 1,5k sind weiß ich nicht. Hier in NRW waren es um 500€. Würde da nicht knausern, sofern man die Zeit hat. Die Rechtssicherheit ist es wert.

KingJulien 21.11.2019 13:15
guckuck2 schrieb:

Ob es in Bayern wirklich 1,5k sind weiß ich nicht.

Hab was von 0,5% der Bausumme gelesen. Das wären dann schon über 1500€. Wenn der Richtwert stimmt.
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