freistehende Doppelhaushälfte

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N

Nika1298

Hallo,

Ich bin neu hier und hoffe im richtigen Unterforum.

Wir haben eine Doppelhaushälfte erworben, die auf einem Erbpachtgrundstück steht.

Die Doppelhaushälfte steht seit 13 Jahren einzeln da. Der Pächter ( eine Baugesellschaft), der das gesamte Grundstück gepachtet hat, ist in Insolvenz. Einen neuen Träger gibt es bereits.

Die Wand zum Nachbargrundstück ist zwar gedämmt aber nicht verputzt und wir würden das wegen einer ordentlichen Dämmung und der Optik gern in Angriff nehmen.

Jetzt fragen wir uns aber, ob nach 13 Jahren überhaupt noch so einfach an unser Haus angebaut werden darf oder ob wir dafür die Zustimmung geben müssten.

Wie bekommt man das heraus bzw. wen müsste man da fragen?

Vielen Dank.
Katja
 
N

Nika1298

Hallo,

Wir haben erst im Dezember gekauft und warten noch auf die Grundbuch Vormerkung, d.h. es fliesst noch kein Geld.
Das Grundstück ist ja ohnehin bereits in Hand der Kirche als Erbpacht.
Verputzt haben wir auch deshalb noch nicht, weil bei einem eventuellen Anbau oder auch nicht die Art des Verputzens schon entscheidend wäre.
 
E

Escroda

Wie bekommt man das heraus bzw. wen müsste man da fragen?
Frag bei der Gemeinde, ob es einen Bebauungsplan gibt und wenn ja, was der festsetzt.
Frag bei der Baugenehmigungsbehörde, ob es Baulasten auf deinem oder dem Nachbargrundstück gibt und wenn ja, welche (Anbauverpflichtung / Abstandsflächenbaulast).
Frag beim Katasteramt, ob dein Haus eingemessen ist und wenn ja, wie es zur Grenze steht (genau darauf / Grenzabstand / Überbau)

Wenn beim Bau eures Hauses alles normal verlaufen ist, würdet ihr zumindest in NRW beim Bau des Nachbarhauses nicht beteiligt werden, sofern der Nachbar nichts Außergewöhnliches vorhat.
 
B

Bieber0815

Was wurde ursprünglich beantragt/genehmigt (ein halbes Haus oder ein ganzes Haus)? --> Baugenehmigung einsehen bei der Stadt/Gemeinde.

Falls noch nicht geschehen, besser spät als nie: Mit einem Sachverständigen durch das Haus ziehen. Ein halbes Doppelhaus vom insolventen Bauträger klingt für mich verdächtig. (Wenn die Insolvenz nicht gerade dadurch verursacht wurde, dass bei eurer Hälfte an Kosten nicht gespart wurde ).
 
B

Bauexperte

Hallo Katja,

Wir haben erst im Dezember gekauft und warten noch auf die Grundbuch Vormerkung, d.h. es fliesst noch kein Geld.
Das Grundstück ist ja ohnehin bereits in Hand der Kirche als Erbpacht.
Verputzt haben wir auch deshalb noch nicht, weil bei einem eventuellen Anbau oder auch nicht die Art des Verputzens schon entscheidend wäre.
Ich habe eben von unterwegs geantwortet; tapatalk hat ärgerlicherweise die falsche ID gewählt und mich mit bbschenk angemeldet. Entschuldige bitte; damit der Sinn dieses Threads erhalten bleibt, poste ich nachfolgend meine 1. Antwort:

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wenn das Grundstück lt. Bebauungsplan als DH-Bebauung ausgewiesen ist, ändern weder der Wechsel des Trägers, noch die Zeit etwas am Status quo.

Es macht natürlich Sinn, die Kommunwand zu verputzen; weshalb habt ihr das nicht direkt in Angriff genommen? Es ist nämlich nachträglich nur dann "einfach" zu realisieren, wenn ihr auch mit dem Putz auf eurer Grundstückshälfte bleibt. Überschreitet ihr dagegen die Grenze, braucht es die Zustimmung des aktuellen Trägers, als Eigentümer des noch freien Doppelhaushälfte-Grundstückes. Wenn später dieser Teil verkauft wird _und_ ihr habt mit dem Außenputz überbaut, müsst ihr zu euren Kosten + Lasten zurückbauen.


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Ich hatte Dein post so verstanden, daß die Doppelhaushälfte euch schon 13 Jahre gehört und ihr jetzt erst Verputzen wollt. Was muß ich denn unter "Art des Außenputzes" verstehen?

Grüße, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 17.10.2025
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