Fragen zum Zahlungsplan

4,80 Stern(e) 4 Votes
O

Otus11

dicke hammer sind aber bei solchen zahlungsplänen wohl eher unwahrscheinlich, immerhin möchte die firma wohl mit 20% zum schluss wohl vertrauen aufbauen.
Das Vertrauen wäre indessen noch größer, wenn die letzte Rate nicht vor Übergabe gezahlt werden müsste.

Das schöne Baugesetzbuch sagt ja in 641, dass die Vergütung nach (!) Abnahme fällig wird.
Durch die Kopplung verhindert die Klausel im letzten Teil hier den Rückbehalt wegen Mängeln nach 641 III.

Die Klausel ist in AGB m.E. unwirksam.
Rechtsfolge wäre die Unwirksamkeit des ganzen Zahlungsplans. Es gilt wieder das Baugesetzbuch, also der 641 Baugesetzbuch: 100 % Geld erst nach Abnahme....

Denn: Nach Baugesetzbuch ist der AN Grundstück. vorleistungspflichtig. Nur packt man diesen Hammer aus, baut einem der AN aber kein Haus....

Oder m.a.W.: Man hat 80 oder 95 % gezahlt und darf u.U. nicht in sein Haus...
 
Zuletzt bearbeitet:
V

VelBau

Vielen Dank für Eure wertvollen Hinweise!
Wir hatten eigentlich bei diesem BU ein gutes Gefühl gehabt!
Es sind bestimmt viele Gewerke so miteinander verzahnt, dass nach Abschluss einer Bauphase, viele Leistungen erbracht werden und zu vergüten sind!
Ich werde den Werkvertrag prüfen lassen und werde berichten.
 
K

Knallkörper

Bei uns steht im Vertrag, dass die Zahlungen nicht fällig sind, wenn bei der Abnahme Mängel auftreten und solange diese nicht behoben sind. Das würde doch reichen.

Was mich stört ist, dass du am Ende nur 20% offen hast, aber dann theoretisch noch alle Gewerke fehlen können, die vorher nicht aufgelistet sind. Aus meiner Sicht ist das Haus spätestens ab Punkt 9 überzahlt.
 
M

manfreddo

Die Klausel ist in AGB m.E. unwirksam.
Rechtsfolge wäre die Unwirksamkeit des ganzen Zahlungsplans. Es gilt wieder das Baugesetzbuch, also der 641 Baugesetzbuch: 100 % Geld erst nach Abnahme....

Denn: Nach Baugesetzbuch ist der AN Grundstück. vorleistungspflichtig. Nur packt man diesen Hammer aus, baut einem der AN aber kein Haus....
dass ist nicht ganz richtig
es ist wohl so, dass mit der abnahme die rechnung fällig ist, ABER es gilt 632A Baugesetzbuch Abschlagszahlungen können gefordert werden. Das ist eine Garantie für beide Seiten, ist die Firma pleite hat man immer noch was oder wird der bauherr pleite oder will nicht zahlen hat die firma was!
 
Zuletzt aktualisiert 04.08.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3146 Themen mit insgesamt 42684 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Fragen zum Zahlungsplan
Nr.ErgebnisBeiträge
1Sicherheitsleistung nach §650 Baugesetzbuch f 20
2Abtretungserklärung aus Guthaben - Seite 253
3Erschließungskosten §127 Baugesetzbuch 12
4Baugesetzbuch-Bauträgervertrag - Verschiebung vertraglichen Übergabetermins 14
5Fragen zur Auslegung § 34 Baugesetzbuch - Seite 659
6Befreiung § 31 Baugesetzbuch: Dachneigung, Dachform, Dachaufbauten 15
7Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt 65
8§34 Baugesetzbuch Baufenster und Garage 21
9Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 Baugesetzbuch - Rücküberweisungen - Seite 215
10Welche Max. Rate bei Nettogehalt von 3.000 Euro? 24
11Junge Familie möchte Haus kaufen aber passt die Rate? 15
12Was kan ich mir realistisch als Rate Leisten? 51
13Passt meine Rate zum Gehalt? 38
14Zinshöhe / Rate - Berechnung der Bank 16
15Realistische monatliche Rate 59
16Hohe erste Rate im Zahlungsplan üblich? 23
17KFW wirkt sich negativ auf die Rate aus. Trotzdem nutzen? 11
18Machbar? Eure Einschätzung zwecks Rate und Vorhaben - Seite 344
19Einfamilienhaus: Rate realistisch? Wie viel Haus können wir uns leisten? 177
20Finanzierung Monatliche Rate 2500€ bei 40 Jahren Laufzeit 117

Oben