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ᐅ Frage zum Trempel / Kniestock

Erstellt am: 16.10.16 17:06
D
Der-w
Hi zusammen,

habe eine kurze Frage.
Wir können eventuell ein Grundstück erwerben..

Technischer Grundrissplan mit blauen Linien und Maßangaben auf orangefarbenem Hintergrund

Dort steht folgendes im Bebauungsplan..


Technische Bauunterlage mit Grundrissplan, Aufstockung und Baubestimmungen

Diese Änderung wurde noch mal beschlossen:


Dokument mit Text zur Bebauungsplan-Aenderung und Bauvorhaben, Rechtsvorschriften


Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht den Zusammenhang Traufhöhe 3,50 und "kein Kniestock"

Würde ja fast eine Deckenhöhe von 3,50 im EG heißen.. Wer will das..
Sobald ich nur 2,80 habe und die 3,50m aufbrauche habe ich einen Kniestock.

Hier mal mein Verständiss...


2D-Grundriss mit Maßangaben, Dachneigung 50°, Innenwände und Türsymbole

Kniestock in GRAU!!

Bitte um Aufklärung..
Danke..
D
Der-w
16.10.16 18:01
Genau (I) gilt.. Ist aber noch nicht gekauft.. Wir lassen uns gerade was planen..
Wird wohl auch in zwei Teile mit je 360 qm geteilt..

Also mal schauen..Bauträger wird sich morgen melden..
Danke..
Y
ypg
16.10.16 18:21
ohne Kniestock bezieht sich auf das Fenster - liegende Fenster, also Dachfenster, haben keinen Kniestock, Gauben schon 🙂
Deshalb auch die Änderung von 1990.

So verstehe ich es 🙂
D
Der-w
16.10.16 18:23
Naja kann sein.. Wobei dann die 3,50 auch zu gering sind :-) man hat nur 30 cm Kniestock wenn ich es richtig berechnet habe
B
Bauexperte
17.10.16 01:33
Der-w schrieb:
Naja kann sein..
Nicht "kann sein" - Yvonne hat es richtig verstanden 😉

Die Änderung von 1990 erlaubt Dir - bei DN 40° - einen Quergiebel, dadurch gewinnst Du im Bereich max. ⅓ der Trauflänge volle Stehhöhe.

Grüße, Bauexperte
kniestockfenster