Hi zusammen,
habe eine kurze Frage.
Wir können eventuell ein Grundstück erwerben..

Dort steht folgendes im Bebauungsplan..

Diese Änderung wurde noch mal beschlossen:
Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht den Zusammenhang Traufhöhe 3,50 und "kein Kniestock"
Würde ja fast eine Deckenhöhe von 3,50 im EG heißen.. Wer will das..
Sobald ich nur 2,80 habe und die 3,50m aufbrauche habe ich einen Kniestock.
Hier mal mein Verständiss...
Kniestock in GRAU!!
Bitte um Aufklärung..
Danke..
habe eine kurze Frage.
Wir können eventuell ein Grundstück erwerben..
Dort steht folgendes im Bebauungsplan..
Diese Änderung wurde noch mal beschlossen:
Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht den Zusammenhang Traufhöhe 3,50 und "kein Kniestock"
Würde ja fast eine Deckenhöhe von 3,50 im EG heißen.. Wer will das..
Sobald ich nur 2,80 habe und die 3,50m aufbrauche habe ich einen Kniestock.
Hier mal mein Verständiss...
Kniestock in GRAU!!
Bitte um Aufklärung..
Danke..
B
Bauexperte17.10.16 01:33Der-w schrieb:
Naja kann sein..Nicht "kann sein" - Yvonne hat es richtig verstanden 😉Die Änderung von 1990 erlaubt Dir - bei DN 40° - einen Quergiebel, dadurch gewinnst Du im Bereich max. ⅓ der Trauflänge volle Stehhöhe.
Grüße, Bauexperte
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