ᐅ Fliesen lose unter Treppenträger
Erstellt am: 16.08.2016 07:19
KlaRa 19.08.2016 14:31
Hallo Matthias, jede Fliese kann entfernt werden! Mir ist kein Fall bekannt, dass dies einem gelernten Fliesenleger -auch ausgehend von einer örtlich schwierigen Situation- nicht möglich sein könnte.
Gruß: KlaRa
Gruß: KlaRa
Matthias182 01.09.2016 08:11
Hallo zusammen,
jetzt kann ich zumindest hier noch mal ein Update geben.
Der Fliesenleger war da und nach seiner Einschätzung war die Haftung zwischen Fliese und Untergrund nicht ausreichend. DIe Fliese ließ sich aber unter der Treppe nicht entfernen.
Letztendlich musste der Treppenbauer einen Teil der Treppe demontieren, um das Problem zu beheben.
Zuletzt frage ich mich jetzt noch, wer trägt die Kosten für die Demontage der Treppe. Muss ich die letztendlich übernehmen oder der Fliesenleger, weil er ursächlich für den Mangel verantwortlich ist?
Danke und Gruß
Matthias
jetzt kann ich zumindest hier noch mal ein Update geben.
Der Fliesenleger war da und nach seiner Einschätzung war die Haftung zwischen Fliese und Untergrund nicht ausreichend. DIe Fliese ließ sich aber unter der Treppe nicht entfernen.
Letztendlich musste der Treppenbauer einen Teil der Treppe demontieren, um das Problem zu beheben.
Zuletzt frage ich mich jetzt noch, wer trägt die Kosten für die Demontage der Treppe. Muss ich die letztendlich übernehmen oder der Fliesenleger, weil er ursächlich für den Mangel verantwortlich ist?
Danke und Gruß
Matthias
Legurit 01.09.2016 08:53
Dein GÜ/GU - oder hast du Einzelgewerke vergeben?
Matthias182 01.09.2016 09:00
Ich habe zusammen mit meiner Architektin einzelne Gewerke vergeben.
KlaRa 01.09.2016 09:29
Hallo Matthias.
"Wer trägt die Kosten?", so Deine Frage
Von der rein technischen Betrachtung her nähern wir uns nun der rechtlichen.
Das können (bzw. sollten) nur die Juristen beantworten, nicht aber die juristisch nicht Vorgebildeten.
Grundsätzlich ist es so (scherzhaft ausgedrückt) wie "in der Kneipe":
>Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch<
In der Praxis müssen die (beispielsweise nun bei Dir entstanden) Kosten auf dem Rechtsweg eingefordert werden, wenn eine freiwillige Kostenübernahme durch eine der Parteien nicht erfolgt.
---------------------
Gruß: KlaRa
"Wer trägt die Kosten?", so Deine Frage
Von der rein technischen Betrachtung her nähern wir uns nun der rechtlichen.
Das können (bzw. sollten) nur die Juristen beantworten, nicht aber die juristisch nicht Vorgebildeten.
Grundsätzlich ist es so (scherzhaft ausgedrückt) wie "in der Kneipe":
>Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch<
In der Praxis müssen die (beispielsweise nun bei Dir entstanden) Kosten auf dem Rechtsweg eingefordert werden, wenn eine freiwillige Kostenübernahme durch eine der Parteien nicht erfolgt.
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Gruß: KlaRa
Matthias182 01.09.2016 13:58
Hallo,
ich habe hier nicht erwartet eine Rechtsberatung, zumal kostenlos, zu bekommen. Das ist sicher nicht der Sinn und Zweck eines Forums.
Ich habe aber Interesse an den Erfahrungen, die andere möglicherweise in ähnlichen Situationen gemacht haben. Das war der Ursprung meiner Frage.
Danke und Gruß
Matthias
ich habe hier nicht erwartet eine Rechtsberatung, zumal kostenlos, zu bekommen. Das ist sicher nicht der Sinn und Zweck eines Forums.
Ich habe aber Interesse an den Erfahrungen, die andere möglicherweise in ähnlichen Situationen gemacht haben. Das war der Ursprung meiner Frage.
Danke und Gruß
Matthias
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