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ᐅ Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?!


Erstellt am: 20.09.18 14:16

kaho67420.09.18 16:53
Unser Häuschen steht auch auf ehemaligem Bauerwartungsland im Außengebiet. 🙂 (mittlerweile nicht mehr)
Wir haben damals einen Kauf-Vertrag mit dem Eigentümer gemacht, wo die positive Bauvoranfrage Bedingung für den eigentlichen Kauf war. Vorher haben wir aber auch viel mit den Ämtern in der Kleinstadt gesprochen und für unser Vorhaben geworben. Wir hatten so etwas Rückenwind von der Gemeinde, was sicher nicht unwichtig war bei der letztlichen Entscheidung des Bauamtes.
PotsDame20.09.18 17:01
Danke soweit schon Mal an alle!!

vielleicht war ich etwas undeutlich. Nach den Infos, die wir haben, gibt es dort keinen b Plan und wegen ein paar wenigen Baulücken wird auch keiner geplant. Da es durch die Lage kein Außenbereich sein sollte (da werde ich ja dann spätestens auf dem Bauamt erfahren), greift vermutlich Paragraph 34. Uns macht jetzt der verwilderte Zustand zusammen mit der "tatsächlichen Nutzung" ein bisschen Angst. Daher hatten wir die Hoffnung, dass der Flächennutzungsplan bindend ist und wir zumindest in diesem roten Bereich hinten bauen dürfen. Bei der Grundstücksgröße wär das für uns vermutlich auch okay. Idealer wäre aber natürlich direkt vorne zu bauen...

Aber anscheinend kann das nur das Bauamt klären...

Hat denn jemand schon Erfahrungen mit solch "vagen" Bauvoranfragen? Dh ohne skizze, Gebäudeplan, etc PP. Einzig und allein die Bebauung an sich?
kaho67420.09.18 17:06
Hatten wir anfangs auch versucht, nur eine abgespeckte Bauvoranfrage zu stellen. Wurde gleich zurück geschickt mit der Begründung unvollständig und nur vom Fachmann usw.
Escroda20.09.18 18:42
PotsDame schrieb:
Nun ist unsere Frage, wie verbindlich ist das für das Bauamt?
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (s. Baugesetzbuch 2. Abschnitt ), der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan (s. Baugesetzbuch 3. Abschnitt ). Ohne Bebauungsplan also kein verbindliches Planungsrecht.
PotsDame schrieb:
Allerdings kann man auf dem angehängten Bild ganz klar erkennen, dass vom bezeichneten Flurstück ein Teil im flächennutzungsplan als Baufläche gedacht ist
Dem Bild ist ganz klar anzusehen, dass es sich nicht um einen Auszug aus einem Flächennutzungsplan handelt, sondern um einen Auszug aus der Liegenschaftskarte. Die Farbgebung ist typisch ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster Informationssystem) und stellt die tatsächliche Nutzung dar. Bau- oder planungsrechtliche Schlüsse können daraus nicht gezogen werden.
PotsDame schrieb:
baufenster (ist das hier der richtiger Begriff
Nein. Mit Baufenster ist die im Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche gemeint.
PotsDame schrieb:
Das Bauamt ist leider momentan telefonisch schwer zu erreichen
Je nach Verwaltungsstruktur deiner Gemeinde kann es auch ein Planungsamt geben. Das wäre dann dein erster Ansprechpartner.
PotsDame schrieb:
formellen Bauvoranfrage
Gute Idee!
PotsDame schrieb:
geht das auch nur ganz minimalistisch
Ja.
PotsDame schrieb:
ohne konkrete Bauplan oder Zeichnung oder so
Nach Überfliegen eurer Landesbauordnung (BbgBO) brauchst Du, anders als in NRW, anscheinend in jedem Fall einen Bauvorlageberechtigten. Die folgenden Ausführungen gelten für NRW. In wie fern das auf BB übertragbar ist, solltest Du mit dem Bauamt klären.
Ein konkreter Bauplan ist nicht erforderlich, aber ein Lageplan. Dein Kartenausschnitt ist schon ziemlich gut. Falls der östlich gelegene Weg nicht öffentlich gewidmet ist (Zuständigkeit bei der Gemeinde erfragen), sollte die nördliche Straße dargestellt sein. In diesem Fall solltest Du herausfinden, ob der Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks Dir eventuell eine Erschließungsbaulast gewährt. Zur Verdeutlichung solltest Du auch einen möglichen Baukörper einzeichnen (Rechteck maßstäblich 10m*14m) mit Verweis, dass Lage und Abmessungen nicht Gegenstand der Voranfrage sind, sondern nur die grundsätzliche Bebaubarkeit mit einem Einfamilienhaus (oder was auch immer Du vorhast).
PotsDame20.09.18 19:38
Danke für die Antwort!

Die Straße am Grundstück entlang ist Eigentum der Stadt - damit erübrigt sich die Erschließungsbaulast vom Nachbarn, oder?

Hast du eine Ahnung, wer bauvorlageberechtigt ist? Ich dachte im ersten Moment, ich aus zukünftiger Bauherr... Aber vllt ist damit ja ein Architekt oder so gemeint.

Dabei geht es ja "nur" um den ersten Fakt auf dem langen Weg zum Haus.... Oh Mensch...
Nordlys20.09.18 19:53
Das sind Architekten und ggf. Ingenöre.
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