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ᐅ Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?!


Erstellt am: 20.09.18 14:16

Caspar202021.09.18 14:41
11ant schrieb:
Mir kommt auch "Bauerwartungsland" bei "Außenbereich" etwas spanisch vor.
Nö; das ist ein typischer Fall von Glücksrittertum
PotsDame21.09.18 17:45
11ant schrieb:
Wenn die in der Karte eingezeichneten Gebäude, von denen es in Rufweite umzingelt ist, nicht zu verschiedenen Gemarkungen gehören und/oder sämtlich landwirtschaftlicher Nutzung sind, kann ich mir das nicht so recht vorstellen. Einige Nachbargrundstücke sehen dem Zuschnitt nach wie auch weiterhin als Felder zu nutzen beabsichtigt aus; die Reihe wo Ihr eines haben wollt, wäre für Imker oder Kleingärtner geeignet. Mir kommt auch "Bauerwartungsland" bei "Außenbereich" etwas spanisch vor.

Ich habe leider versäumt, zu fragen, warum da so viele Leute sonst gebaut haben können. Aber er war sehr sicher in der Beurteilung und meinte, für die Ecke Fragen öfter Leute an. Z t gab es auch schon Klagen, alles ohne Erfolg.
Das würde nur Bauland, wenn die zuständige Gemeinde das festlegt und die hätte angeblich "gerade andere Probleme".

Nun ja. Kann sein, dass da jemand bald einen Haufen Geld macht, wenn er Glück hat. Uns ist das doch zu heiß (va will es nur einen einzigen beauftragten für diese Gemeinde gibt und der ist ja der Ansicht, wird nix), schließlich wächst Geld nicht auf Bäumen....

War ein schöner Traum, aber Preis und Dauer der Anzeige (alles andere ist zwei Tage später wieder offline) deuteten eh in diese Richtung...
Escroda22.09.18 07:59
11ant schrieb:
Mir kommt auch "Bauerwartungsland" bei "Außenbereich" etwas spanisch vor.
Ist aber sehr deutsch. Die Ausweisung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan macht es ja bereits zum Bauerwartungsland. Wikipedia erklärt es besser als ich es könnte.
PotsDame schrieb:
Das würde nur Bauland, wenn die zuständige Gemeinde das festlegt
Immerhin hat sie es ja schon im Flächennutzungsplan so festgelegt. Aber dass der Weg zum Rohbauland noch sehr weit sein kann, wurde ja schon geschrieben.
PotsDame schrieb:
für die Ecke Fragen öfter Leute an. Z t gab es auch schon Klagen, alles ohne Erfolg
Für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich gibt es aber keine klar definierten Kriterien, so dass in den allermeisten Fällen eine juristische Auseinandersetzung zwecklos ist. Der Kreis Stormann hat eine sehr schöne Erläuterung mit Beispielen und Gerichtsurteilen auf seiner Internetpräsenz unter -> Service -> Lexikon (oder mal die Suche bemühen).
Das Grundstück ist nur was für geduldige Leute, die nicht wissen, wohin mit ihrem Geld.
11ant22.09.18 13:55
Escroda schrieb:
Wikipedia erklärt es besser als ich es könnte.
Da habe ich meine Zweifel, aber ich lese das gerne mal nach.
Escroda schrieb:
Für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich gibt es aber keine klar definierten Kriterien,
Aber recht verbreitet ist doch die Interpretation mit der gedachten Schnur um die Gebäude des Siedlungsbestandes - freilich privilegierte (z.B. landwirtschaftliche) Gebäude nicht mitrechnend und keine Gemarkungsgrenzen übergreifend. In diesem Sinne schlössen "von Siedlung umzingelt" und "Außenbereich" einander aus. Kann man da sagen, nö, freitags bei Vollmond gilt diese Logik nicht ?
Escroda23.09.18 19:27
11ant schrieb:
Aber recht verbreitet ist doch die Interpretation mit der gedachten Schnur um die Gebäude des Siedlungsbestandes
Ja, das ist richtig. Doch bezüglich des Begriffs "Siedlung" gehen die Meinungen auseinander. Im vorliegenden Fall fällt auch mir es schwer, von zusammenhängender Bebauung zu sprechen, da die unbebauten Grundstücke stark überwiegen. Das Gebiet ist arg zersiedelt und bedarf dringend eines städtebaulichen Konzepts. Doch wer soll's aufstellen und wer soll's bezahlen?
11ant schrieb:
keine Gemarkungsgrenzen übergreifend
Die Gemarkungsgrenze ist nur ein Katasterordnungskriterium. Wenn diese nicht mit einer politischen Grenze identisch ist, kann sie problemlos verlegt werden (wenn's denn überhaupt nötig ist) und hat für sich genommen keine planungsrechtliche Bedeutung.
11ant schrieb:
Kann man da sagen, nö, freitags bei Vollmond gilt diese Logik nicht ?
Kommt vor, weil die Grautöne in der Grauzone bei Vollmond im Dezember kurz vor Feierabend anders wirken als an einem sonnigen Hochsommermorgen. Ich hab's schon erlebt, dass ein und derselbe Mitarbeiter ein und dasselbe Grundstück mal dem Außenbereich, ein halbes Jahr später dem Innenbereich zugeordnet hat. Wohl dem, der die für ihn günstige Aussage schriftlich hat.
Payday24.09.18 14:21
wo liegt hier eigentlich die logik? wieso sollte eine gemeinde oder ein investor ein bereits verkauftes grundstück zum baugebiet ernennen? WENN, dann möchte doch die gemeinde damit auch geld verdienen und kauft vorher die grundfläche von einen bauern ab oder ist bereits im besitz dieser. der investor ist da sehr ähnlich gestrickt, da er sein erlös durch die notwendigen arbeiten (erschließungskosten, straße usw...) im grundstücksverkauf erreicht.
warum sollte also jemand wildfremde grundstücke plötzlich erschließen wollen, auch wenn man diese kosten natürlich dem eigentümer aufdrücken kann. das wird allerdings bei 1 haus ganz schnell mal so richtig mächtig teuer.

insgesamt kommt mir die ganze sache sehr nach lotterie vor. die grundstückslage bei euch ist wohl extremst angespannt und makler versuchen so, irgendwelche deppen zu finden, die zum wucherpreis nen stück wald kaufen.
grundstückeflächennutzungsplangebäudeinvestor