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ᐅ Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?!


Erstellt am: 20.09.18 14:16

PotsDame20.09.18 15:14
Bebauungsplan ist dort nicht geplant, soweit wir wissen. Es handelt sich um einen innenstädtischen Bereich mit einigen wenigen Baulücken bzw Strassenzügen wie diesen hier.

In der Nachbarschaft (insbesondere wenn man rauszoomt) sieht man, das rot gleich Bauland ist. Steht auch so in der Legende, wenn ich nicht falsch bin.
PotsDame20.09.18 15:16
11ant schrieb:

Bauvoranfragen machen da noch ganz lange keinen Sinn.

Warum das? Wenn es keinen b Plan gibt, was habe ich denn dann für eine Chance, eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit zu bekommen? Ehrlich gemeinte Frage!
11ant20.09.18 15:18
PotsDame schrieb:
Der Preis ist deutlich höher als für Wald, aber immer noch niedriger als für "echtes Bauland". Daher überlegen wir uns das ganze ja.
Kapital in Grundstücksspekulation zu binden ist eher eine Geldanlage als für Leute geeignet, die mit dem Grundstück konkrete Eigenheimpläne verbinden.
PotsDame schrieb:
Oberhalb vom markierten Grundstück wurde in den letzten fünf Jahren auch gebaut, das liegt ja komplett nicht im roten baulandbereich. Evtl wäre das ja ein Punkt zu unserem Vorteil?
Das klingt ersteinmal nach "nicht Außenbereich", da mag nach §34 etwas gehen.

Warte mal auf , der ist nicht so oft hier wie ich, aber dafür der Fachmann - das ist seliger als Vermuten.
PotsDame schrieb:
Wenn es keinen b Plan gibt, was habe ich denn dann für eine Chance, eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit zu bekommen?
Wenn es Nachbarbauten gibt, heißt das nichts. Ich hatte den Status so interpretiert, daß mit einem Bebauungsplan (in evtl. -zig Jahren) zu rechnen sei - dann machte die Frage jetzt noch keinen Sinn.
PotsDame20.09.18 15:24
Danke!! Ich versuche, mich in Geduld zu üben.

Am liebsten will ich natürlich nur gute Nachrichten, das merkt man wohl etwas 🙂
Aber ich kenne mich tatsächlich nicht gut genug damit aus, daher die Fragen.

Unser Plan wäre jetzt gewesen, mittels Bauvoranfrage zu klären, ob da gebaut werden darf. Damit man was rechtlich bindendes in der Hand hat. Bei einem Telefonat kann die Antwort ja heute so, morgen so heißen... War genau man dann bauen kann, geht später natürlich über die Baugenehmigung.

Aber jetzt hieß es ja, Bauvoranfrage macht gar keinen Sinn...?;
11ant20.09.18 16:07
PotsDame schrieb:
Unser Plan wäre jetzt gewesen, mittels Bauvoranfrage zu klären, ob da gebaut werden darf. Damit man was rechtlich bindendes in der Hand hat. Bei einem Telefonat kann die Antwort ja heute so, morgen so heißen...
So ist es. Das ist vernünftig, den schriftlichen Weg zu gehen.
PotsDame schrieb:
Aber jetzt hieß es ja, Bauvoranfrage macht gar keinen Sinn...?;
Normal ist: "Flächennutzungsplan sagt Bauerwartungsland und Bebauungsplan existiert noch nicht" bedeutet: das wird eventuell dauern bis Deine Kinder bauen wollen.

Dein Zusatzhinweis auf junge Bauten in der Nachbarschaft sagt aber: da ging wohl schon ´was. Aber wie gesagt: warte auf den Auskenner, das nützt mehr als meine Meinung.
nordanney20.09.18 16:31
PotsDame schrieb:
Oberhalb vom markierten Grundstück wurde in den letzten fünf Jahren auch gebaut, das liegt ja komplett nicht im roten baulandbereich. Evtl wäre das ja ein Punkt zu unserem Vorteil?
Nö. Du kaufst Land, auf dem Du (noch) nicht bauen kannst und keine Ahnung hast, wann es zu Bauland wird.
Wenn Ihr also zur Zeit Geld übrig habt, dann kaufen und warten. Wenn Ihr ein Haus wollt, dann bitte Bauland kaufen und tatsächlich bauen ;-)
baulandbauvoranfrage