Finanzierungsplan Reihenendhaus

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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A

Arne1984

Eine Sondertilgung ist ja nur jährlich in einem Umfang von meinetwegen 5% der Finanzierungssumme möglich. Alles andere wird teurer. Wenn Du eine beispielsweise in Großkonzernen variable Dividendenausschüttung bekommst, könnte diese dann als Sondertilgung dienen.
Viele haben vor, ihr 13. Gehalt einfließen zu lassen, was aber dann eben nicht gelingt, wenn das 13.Monatsgehalt für andere Sachen genauso genutzt werden soll, zB für die Weihnachtsgeschenke der Kinder, die "Man-gönnt-sich-ja-sonst-nix-Anschaffung" oder anderes, zB das Material für die Terrasse in Eigenleistungen, die Gartenanlage oder eben der neue Kühlschrank, Waschmaschine etc.
Die Sondertilgung ist nicht gerade ein Baustein einer "Ich-mach-mir-die-Finanzierung-so-wie-es-mir passt", sondern ein Angebot der Bank, und jeder Baustein kostet da irgendwo. Du siehst ja auch selbst: die 5%ige Sondertilgung ist schon gängig.
Aber beim Nachblättern sehe ich, dass Du genau das so vorhast.
Ich finde die Zinsanpassung wahrlich interessanter: wenn Euer Gehlat tatsächlich steigen sollte, also eine dauerhafte Erhöhung, dann könnt Ihr von den kleinen 2,xy% auf 6% oder so gehen.
Danke für den Kommentar. Da ist tatsächlich was dran. Das habe ich so noch gar nicht bedacht. Bei steigenden Gehalt würde eine dauerhafte Erhöhung natürlich viel mehr bringen als eine Sondertilgung. Ich glaube ihr merkt, dass ich quasi noch ganz am Anfang stehe und von vielem noch keine richtige Ahnung. Das geht alles aktuell sehr schnell mit dem Haus.

Nach aktuellem Stand gefallen mir sowohl die Option der Sondertilgung als auch der Wechsel der Tilgungshöhe sehr gut.
 
J

JanCux20

Irgendwas passt aber bei Variante 2 nicht.
Höhere Zinsen als in Variante 1 aber eine niedrigere Rate?
Wie passt das zu der identisch angegebenen Tilgung?
 
B

BackSteinGotik

Danke für den Kommentar. Da ist tatsächlich was dran. Das habe ich so noch gar nicht bedacht. Bei steigenden Gehalt würde eine dauerhafte Erhöhung natürlich viel mehr bringen als eine Sondertilgung. Ich glaube ihr merkt, dass ich quasi noch ganz am Anfang stehe und von vielem noch keine richtige Ahnung. Das geht alles aktuell sehr schnell mit dem Haus.

Nach aktuellem Stand gefallen mir sowohl die Option der Sondertilgung als auch der Wechsel der Tilgungshöhe sehr gut.
Guck einfach auch, was weitere Wechsel der Tilgungsrate so kosten. Oft sind diese gar nicht wirklich hoch. Eine bekannt Direktbank hat Wechsel zweimal kostenlos, dann kosten sie 100€. Sollte sich da ein Geldregen einstellen, kann man also gut nachjustieren. Nach 10 Jahren hast du bei der 15-jährigen Finanzierung ein Sonderkündigungsrecht. Wenn also in diesem Zeitraum eine Summe anfällt + die Zinsen attraktiv sind, kannst du einen neuen Vertrag abschließen und die große Summe vollständig einbringen.
 
A

Arne1984

Guck einfach auch, was weitere Wechsel der Tilgungsrate so kosten. Oft sind diese gar nicht wirklich hoch. Eine bekannt Direktbank hat Wechsel zweimal kostenlos, dann kosten sie 100€. Sollte sich da ein Geldregen einstellen, kann man also gut nachjustieren. Nach 10 Jahren hast du bei der 15-jährigen Finanzierung ein Sonderkündigungsrecht. Wenn also in diesem Zeitraum eine Summe anfällt + die Zinsen attraktiv sind, kannst du einen neuen Vertrag abschließen und die große Summe vollständig einbringen.
Danke für die Tipps. Aber mal ganz naiv nachgefragt. Wenn ich die Tilgungsrate nicht mehr kostenlos wechseln kann, kann ich eine Erhöhung doch theoretisch über eine regelmäßige Sondertilgung vollziehen.
 
D

driver55

Danke für die Tipps. Aber mal ganz naiv nachgefragt. Wenn ich die Tilgungsrate nicht mehr kostenlos wechseln kann, kann ich eine Erhöhung doch theoretisch über eine regelmäßige Sondertilgung vollziehen.
siehe Beitrag #24

Ergänzung: Sondertilgung am Ende des Jahres heisst, die Zinsen aus dem laufenden Jahr kommen erst mal on top. Bei der Erhöhung der Tilgungsrate wirkt sich das direkt jeden Monat aus.
Jeden Monat 200 EUR höhere Rate sind also effektiver als 1 x am Ende des Jahres 2400 EUR Sondertilgung.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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