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Slintrebla
Hallo liebe Foren-Mitglieder,
nach den guten Erfahrungen die ich bis dato hier im Forum gemacht habe, möchte ich mal kurz eure Meinung zu folgendem "Problem" hören.
Im vergangenen Jahr haben wir ein Baugrundstück in einem Neubaugebiet gekauft (ca. 500qm, Breite 18m). Mittlerweile hat unser Nachbar im Westen sein Haus genau auf die 3m-Grenze zu unserem Grundstück gebaut hat. Bis hierhin alles schön und gut und auch vollkommen legitim. Das Problem an der Sache ist aber die Tatsache, dass unser neuer Nachbar sein Kellergeschoss Max. aus dem Erdreich hinausgezogen hat und die erlaubte Gesamthöhe des Hauses um ca. 1 m überschritten hat (erlaubte Gesamthöhe 6,50m - Gesamthöhe des Nachbarhauses ca. 7,5m). Dies hat die Bauaufsicht des Landkreises auch mitbekommen und unserem Nachbarn eine Geldstrafe i. H. v. 5.000,- € auferlegt. Das Bauvorhaben selber muss aber nicht zurückgebaut werden und darf weiterhin stehen bleiben. Durch die schmalen Grundstücke von 18m sind wir jetzt die Leidtragenden aus dem baulichen Verstoß, denn schließlich haben wir jetzt eine erhöhte Schattenbildung auf unserem Grundstück (Terrasse und Wohnzimmer).
Zum Abschluss möchte ich noch kurz sagen, dass es mir eigentlich moralisch widerspricht, gegen meinen neuen Nachbarn juristisch vorzugehen, um nicht gleich das Verhältnis zunichte zu machen. Nichtsdestotrotz möchte ich von Euch gerne wissen, ob ich juristisch gegen die Gemeinde, die Bauaufsicht oder den Nachbarn vorgehen KÖNNTE, denn schließlich habe ich durch den Verstoßes eine finanzielle Abwertung meines Grundstücks.
Vielen Dank schon einmal vorab für eure Meinungen und Tipps!
Liebe Grüße und einen schönen Abend,
Slintrebla
nach den guten Erfahrungen die ich bis dato hier im Forum gemacht habe, möchte ich mal kurz eure Meinung zu folgendem "Problem" hören.
Im vergangenen Jahr haben wir ein Baugrundstück in einem Neubaugebiet gekauft (ca. 500qm, Breite 18m). Mittlerweile hat unser Nachbar im Westen sein Haus genau auf die 3m-Grenze zu unserem Grundstück gebaut hat. Bis hierhin alles schön und gut und auch vollkommen legitim. Das Problem an der Sache ist aber die Tatsache, dass unser neuer Nachbar sein Kellergeschoss Max. aus dem Erdreich hinausgezogen hat und die erlaubte Gesamthöhe des Hauses um ca. 1 m überschritten hat (erlaubte Gesamthöhe 6,50m - Gesamthöhe des Nachbarhauses ca. 7,5m). Dies hat die Bauaufsicht des Landkreises auch mitbekommen und unserem Nachbarn eine Geldstrafe i. H. v. 5.000,- € auferlegt. Das Bauvorhaben selber muss aber nicht zurückgebaut werden und darf weiterhin stehen bleiben. Durch die schmalen Grundstücke von 18m sind wir jetzt die Leidtragenden aus dem baulichen Verstoß, denn schließlich haben wir jetzt eine erhöhte Schattenbildung auf unserem Grundstück (Terrasse und Wohnzimmer).
Zum Abschluss möchte ich noch kurz sagen, dass es mir eigentlich moralisch widerspricht, gegen meinen neuen Nachbarn juristisch vorzugehen, um nicht gleich das Verhältnis zunichte zu machen. Nichtsdestotrotz möchte ich von Euch gerne wissen, ob ich juristisch gegen die Gemeinde, die Bauaufsicht oder den Nachbarn vorgehen KÖNNTE, denn schließlich habe ich durch den Verstoßes eine finanzielle Abwertung meines Grundstücks.
Vielen Dank schon einmal vorab für eure Meinungen und Tipps!
Liebe Grüße und einen schönen Abend,
Slintrebla