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ᐅ Fehlendes Wegerecht nach Hauskauf


Erstellt am: 12.03.2021 08:48

Danni86 12.03.2021 08:48
Hallo zusammen,

wir haben ein kleines Reihenmittelhaus gekauft und stehen kuz vor der Schlüsselübergabe.

Unsere Bank war bei der Prüfung aller Unterlagen aber sehr genau und stellte im Nachgang ein fehlendes Wegerecht fest.
Wir haben Zugang von hinten durch den Garten, da ist alles stimmig. Allerdings liegt uns kein Wegerecht beim Nachbarn
vor, um zur Haustüre zu gelangen.

Das war bisher niemandem bekannt. Der Nachbar glaubte wir hätten das Wegerecht, der Veräußerer ebenfalls und auch
der Notar erklärte uns vor Unterzeichnung des Kaufvertrages, das dieses vorliegt.

Nun scheint es so zu sein, dass das Wegerecht nicht vom Amt ins Grundbuch eingetragen worden ist. Dies geht wohl auf
einen Fehler des Notars zurück, als das Haus vor 4 Jahren vom Bauträger an den jetzigen Veräußerer verkauft wurde.
Entsprechend überrascht war unser Notar und kümmerte sich zügig um die Nachtragung.

Meine Frage ist nun, wie hoch fallen die Kosten für ein nachträgliches Wegerecht aus (118 m² Wohnfläche, 185 m² Grund)
und wer kommt für diese Ksten auf ? Im Kaufvertrag steht lediglich: Der Veräußere erkläre, das die Erschließungskosten
vollständig bezahlt sind.

Zählen Kosten für Wegerechte zu den Erschließungskosten?

Des Weiteren verzögert sich dadurch nun die Zahlung des Kaufpreises und damit auch die Schlüsselübergabe.
Im Kaufvertrag werden Verzugszinsen erwähnt bei nicht pünktlicher Zahlung. Aber der Passus, das vorab eine Info des
Notars erfolgen muss, hebt den verzug doch auf, oder?

Entschuldigt die Unsicherheiten, aber für uns ist das Thema Eigentum noch Neuland ...

Vielen Dank!

ypg 12.03.2021 09:06
Danni86 schrieb:

Wir haben Zugang von hinten durch den Garten, da ist alles stimmig. Allerdings liegt uns kein Wegerecht beim Nachbarn
vor, um zur Haustüre zu gelangen.
Kannst Du mal bitte die Grundstückssituation aufzeichnen, von der Zeile und den beiden Nachbarn von Euch? Was ist mit denen, die „nach“ Euch kommen. Betrifft das die auch?

Habt ihr keine gemeinsamen Wegeflächen?
muss der erste in der Reihe Wegerechte für alle herhalten?
Oder seid ihr der letzte der Reihe und habt somit das Endgrundstück?
Für die vorderen Grundstücke habt ihr aber Wegerechte?

Das Wegerecht selbst sollte, wenn, nur ein Eintrag im Grundbuch sein. Den kauft man nicht. Der Eintrag muss bezahlt werden. Laienmeinu

Danni86 12.03.2021 09:11
Leider kann ich gerade keine Zeichnung anfertigen, aber die Situation wie folgt:

Drei Reihenhäuser, wir haben das Reihenmittelhaus. Alle Wegerechte für alle Parteien liegen vor und sind auch
im Grundbuch eingetragen, mit Ausnahme unserem Recht über Grundstück A zu unserer Haustüre zu kommen.

Die Besitzer von Grundstück A sind informiert, die Unterlagen für die Nachtragung des Wegerechtes von beiden
Parteien mittlerweile unterschrieben.

Ich frage mich nur wer die Kosten für die Nachtragung nun zahlen muss ...

Scout 12.03.2021 09:23
Ich würde das damalige beurkundende Notariat kontaktieren, das war deren Fehler wenn noch nicht eingetragen.

Danni86 12.03.2021 09:28
Ich hab es mal mit einer Skizze versucht ...

Von hinten durch den Garten über eine private Zufahrtsstraße käme ich auch ins Haus.
Vorne, in rot markiert, die fehlenden Rechte um über Grundstück A zu unserer Haustüre B zu kommen.

Wie macht man das damalige Notariat ausfindig? Lässt sich das irgendwo einsehen?

Skizze von drei Quadern A, B, C in einer Nische mit Scharnieren rechts; rote Schraffur unten rechts.

Scout 12.03.2021 09:38
Kaufvertrag vom damaligen Bauträger anschauen bzw. diesen fragen. Oder natürlich den Verkäufer.

Kosten für die nachträgliche Eintragung sind rund 50 Euro plus 1,1% von der Differenz des Grundpreisen mit und ohne Wegerecht (im Prinzip die aktuelle Differenz zwischen Gartenland und Bauland bei euch)
wegerechtenotariathaustüregrundbuchkaufvertraggrundstückreihenmittelhausschlüsselübergabegartenveräußerer