Fehlendes Wegerecht nach Hauskauf

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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guckuck2

Also könnte - strenggenommen - der erste in der Reihe dem Eigentümer des mittleren Hauses den Zugang aktuell verwehren (wenn er denn wollte)?
Nein, ich denke nicht, da die Verpflichtung zur Duldung des Wegerechts in den Kaufverträgen enthalten ist. Nur die Eintragung selbst scheint ja zu fehlen. Mit dem Kaufvertrag bewaffnet, wäre jederzeit die Eintragung möglich, A hat mit Kauf schon zugestimmt.
 
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Scout

Nein, ich denke nicht, da die Verpflichtung zur Duldung des Wegerechts in den Kaufverträgen enthalten ist. Nur die Eintragung selbst scheint ja zu fehlen. Mit dem Kaufvertrag bewaffnet, wäre jederzeit die Eintragung möglich, A hat mit Kauf schon zugestimmt.
im Prinzip ja. Dumm wäre wenn A in der Zwischenzeit an D verkauft hätte- mit D besteht ja kein Vertrag zwischen Alt-B oder Neu-B und er hat guten Glaubens Grundstück A gekauft.
 
G

guckuck2

im Prinzip ja. Dumm wäre wenn A in der Zwischenzeit an D verkauft hätte- mit D besteht ja kein Vertrag zwischen Alt-B oder Neu-B und er hat guten Glaubens Grundstück A gekauft.
Eine Formulierung im Kaufvertrag von A, dass er nachstehende Pflichten auch auf nachfolgende Käufer übertragen muss, könnte auch das regeln. Wir haben im Grundstückskaufvertrag solche Passagen
 
P

pagoni2020

Einen Jammer-Thread haben wir hier schon parallel laufen
Echt??? Welcher denn? Warum sagt mir das Keiner?:D
@Danni86 Wir könnten Dir eine (unsere) Horrorgeschichte mit dem exakt gleichen Thema erzählen, jedoch mit traurigem und sehr teurem Ausgang.....wir ziehen nun wieder aus...... Deine Kosten werden unter unseren Portokosten liegen.
Ich verstehe, dass man erstmal erschrickt aber bereits als ich den Gartenzugang gesehen habe ware ich schon beruhigter. Bei uns fiel plötzlich Beides weg, Null Zugang, der schuldige Notar ist längst tot, alle Anderen zuckten mit den Schultern, auch die Ämter.
Eine weitere Beteiligte hier hat wohl 20kg abgenommen und graue Haare bekommen, wir haben zum Glück unsere eigene, positive Kurve gefunden und freuen uns nun auf den Neubau. Ich muss Dir aber nix erzählen über unser Gefühl die letzten 8 Monate, wenn plötzlich der Ballon platzt....
Insofern.....ärgere Dich nicht sondern freu Dich, dass es keine Magengeschwüre und/oder 120.000.-Euro o.ä. sind. Du kannst dort wohnen, hast einen offenbar tollen Nachbarn, dem Du eigentlich dankbar sein solltest. Dieser würde ja berechtigterweise sagen können, dass er Seines gekauft hat OHNE dieses neue Wegerecht und schwupps wäre der Ärger da und lebenslang miese Nachbarschaft, was nicht gerade selten ist in solchen Fällen.
Mach ne Pulle Sekt auf und freu Dich - wir tun es auch !
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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