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ᐅ Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH


Erstellt am: 27.03.2020 22:26

Joedreck 29.03.2020 13:41
Dann reichen die die Belehrung korrekt nach und du hast dann noch 14 um zu reagieren

nms_hs 29.03.2020 14:17
Yaso2.0 schrieb:

Ich habe mir das Video jetzt komplett angesehen. Der eine Anwalt hat den Satz explizit zitiert, wie er lautet, damit ein Widerruf möglich ist. In meinem Kreditvertrag von Anfang 2015 steht dieser exakt so drin.

Überschrift: Widerrufsinformation

Widerrufsrecht

Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach Paragraph 492 Absatz 2 Baugesetzbuch erhalten hat.


heißt für mich: Montag bei der Sparkasse anrufen und nen Termin vereinbaren.. Mal sehen was dabei raus kommt..
Das steht bei mir auch so drin. DSL 2015, allerdings noch 3 Beispiele dazu.

Der KFW-Kredit hat einen Verweis auf EU-Recht, das scheint ja erlaubt zu sein.



Warum möchtest du noch 1-2 Jahre warten?

Specki 29.03.2020 14:23
Hab jetzt noch bisschen recherchiert. Anscheinend gibt es bei einem Widerruf auch alle gezahlten Zinsen zurück. Somit müssten/sollten ja jetzt die Banken von sich aus sehr schnell reagieren und eine Vertragsänderung oder so rausbringen, da sonst jeder Kreditnehmer bei dem dieser Fall zutrifft bis zum Ende der Zinsbindung warten kann, dann widerrufen kann und dann alle gezahlten Zinsen zurück bekommt.

hmm spannend.

Tassimat 29.03.2020 14:33
Scheinbar betrifft es nur Verträge von Juni 2010 bis März 2016 laut diversen Nachrichtenseiten. Genau in diesem Zeitraum war die Formulierung Standard.

Das man die Zinsen zurückbekommt wage ich stark zu bezweifeln. Zumindest in meinem neueren Vertrag steht explizit drin, dass ich alle Zinsen zwischen Auszahlung und Widerruf entsprechend zahlen muss.

Specki 29.03.2020 14:36
Tassimat schrieb:

Scheinbar betrifft es nur Verträge von Juni 2010 bis März 2016 laut diversen Nachrichtenseiten. Genau in diesem Zeitraum war die Formulierung Standard.
Da liegen meine Verträge mit 2015 genau drin

Tassimat schrieb:

Das man die Zinsen zurückbekommt wage ich stark zu bezweifeln. Zumindest in meinem neueren Vertrag steht explizit drin, dass ich alle Zinsen zwischen Auszahlung und Widerruf entsprechend zahlen muss.
Laut der Kanzlei WBS ist es tatsächlich so, dass man die Zinsen zurückbekommt, sogar wenn es explizit im Vertrag steht, dass man bereits gezahlte ZInsen bei einem Widerruf nicht zurück bekommt. Wurde wohl vom Gesetzgeber so geregelt...
(QUELLE: Kommentar von Kanzlei WBS unter dem genannten YouTube Video)

Maschi33 29.03.2020 15:20
Specki schrieb:

Da liegen meine Verträge mit 2015 genau drin



Laut der Kanzlei WBS ist es tatsächlich so, dass man die Zinsen zurückbekommt, sogar wenn es explizit im Vertrag steht, dass man bereits gezahlte ZInsen bei einem Widerruf nicht zurück bekommt. Wurde wohl vom Gesetzgeber so geregelt...
(QUELLE: Kommentar von Kanzlei WBS unter dem genannten YouTube Video)
Behaupten kann man natürlich viel, wenn man auf Kundenfang ist. Mit welcher Begründung soll man die gezahlten Zinsen auf einen geliehenen Betrag, den man nachweislich zur Verfügung gestellt bekommen hat, wieder zurückerhalten? Das ergibt doch gar keinen Sinn.
zinsenverträgevertrag