ᐅ Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH
Erstellt am: 27.03.20 22:26
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Isokrates29.03.20 15:31Die einzige plausible rechtliche Möglichkeit, sofern die Banken dies einfach akzeptieren, ist ein Widerruf ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen.
Man sollte hier aber auch beachten, dass die vom EuGH beanstandete Formulierung in den Verträgen vom Gesetzgeber wohl als Muster vorgegeben war. Inwiefern ein deutsches Gericht also eine Bank, die sich an vorgegebene Regularien des Gesetzgebers gehalten hat, bestraft, erscheint fraglich.
Das man die gezahlten Zinsen zurück bekommt halte ich des Weiteren für eine gewagte These, da man den wirtschaftlichen Vorteil des geliehenen Geldes in Anspruch genommen hat.
Lediglich wenn die Zinsen zum damaligen Abschlusszeitpunkt als Wucher einzustufen gewesen wären, hätte man einen Anspruch auf zu viel gezahlte Zinsen.
Alles andere ist m. E. reine Mandantenfängerei.
Man sollte hier aber auch beachten, dass die vom EuGH beanstandete Formulierung in den Verträgen vom Gesetzgeber wohl als Muster vorgegeben war. Inwiefern ein deutsches Gericht also eine Bank, die sich an vorgegebene Regularien des Gesetzgebers gehalten hat, bestraft, erscheint fraglich.
Das man die gezahlten Zinsen zurück bekommt halte ich des Weiteren für eine gewagte These, da man den wirtschaftlichen Vorteil des geliehenen Geldes in Anspruch genommen hat.
Lediglich wenn die Zinsen zum damaligen Abschlusszeitpunkt als Wucher einzustufen gewesen wären, hätte man einen Anspruch auf zu viel gezahlte Zinsen.
Alles andere ist m. E. reine Mandantenfängerei.
Isokrates schrieb:
Die einzige plausible rechtliche Möglichkeit, sofern die Banken dies einfach akzeptieren, ist ein Widerruf ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen.
Man sollte hier aber auch beachten, dass die vom EuGH beanstandete Formulierung in den Verträgen vom Gesetzgeber wohl als Muster vorgegeben war. Inwiefern ein deutsches Gericht also eine Bank, die sich an vorgegebene Regularien des Gesetzgebers gehalten hat, bestraft, erscheint fraglich.
Das man die gezahlten Zinsen zurück bekommt halte ich des Weiteren für eine gewagte These, da man den wirtschaftlichen Vorteil des geliehenen Geldes in Anspruch genommen hat.
Lediglich wenn die Zinsen zum damaligen Abschlusszeitpunkt als Wucher einzustufen gewesen wären, hätte man einen Anspruch auf zu viel gezahlte Zinsen.
Alles andere ist m. E. reine Mandantenfängerei.Die Banken sind aber von den Mustertexten abgewichen, haben sich also gerade nicht daran gehalten.Ich habe gelesen, dass man evtl seinen Zinssatz auf damals marktüblich verringern kann bei Widerruf, da gibt es wohl so eine Tabelle.
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Isokrates29.03.20 17:04Joedreck schrieb:
Sorry, aber wenn Widerrufen, dann wie Kredit nie in Anspruch genommen. Der Widerruf wirkt zum Zeitpunkt des Abschlusses, anders als die Kündigung.Ändert nichts an der Tatsache, dass die gezogenen Nutzen gegenseitig aufgewogen werden müssen.
Der Darlehensnehmer muss also Zinsen an die Bank zahlen auf die Darlehenssumme und die Bank muss für die erhaltenen Tilgungsleistungen Zinsen zahlen.
Gibt noch den Unterschied mit Stichtag in 2014 bzgl der Berechnung.
Aber das man pauschal alle Zinsen zurück erhält und für das gewährte Darlehen nichts zahlen müsste ist Humbug.
Isokrates schrieb:
Aber das man pauschal alle Zinsen zurück erhält und für das gewährte Darlehen nichts zahlen müsste ist Humbug.Sag das WBS. Diese Anwaltskanzlei behauptet nämlich das Gegenteil Ähnliche Themen