W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH


Erstellt am: 27.03.2020 22:26

Snowy36 29.03.2020 15:22
Hm aber ich habe doch eine Leistung in Anspruch genommen, für die muss ich doch was bezahlen ?
Fände es komisch , gefühlt wäre die Differenz zwischen jetzigen niedrigeren Zins u damaligen höheren wenn dann zurückzuzahlen

Isokrates 29.03.2020 15:31
Die einzige plausible rechtliche Möglichkeit, sofern die Banken dies einfach akzeptieren, ist ein Widerruf ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen.
Man sollte hier aber auch beachten, dass die vom EuGH beanstandete Formulierung in den Verträgen vom Gesetzgeber wohl als Muster vorgegeben war. Inwiefern ein deutsches Gericht also eine Bank, die sich an vorgegebene Regularien des Gesetzgebers gehalten hat, bestraft, erscheint fraglich.

Das man die gezahlten Zinsen zurück bekommt halte ich des Weiteren für eine gewagte These, da man den wirtschaftlichen Vorteil des geliehenen Geldes in Anspruch genommen hat.
Lediglich wenn die Zinsen zum damaligen Abschlusszeitpunkt als Wucher einzustufen gewesen wären, hätte man einen Anspruch auf zu viel gezahlte Zinsen.

Alles andere ist m. E. reine Mandantenfängerei.

Joedreck 29.03.2020 16:31
Sorry, aber wenn Widerrufen, dann wie Kredit nie in Anspruch genommen. Der Widerruf wirkt zum Zeitpunkt des Abschlusses, anders als die Kündigung.

nms_hs 29.03.2020 16:35
Isokrates schrieb:

Die einzige plausible rechtliche Möglichkeit, sofern die Banken dies einfach akzeptieren, ist ein Widerruf ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen.
Man sollte hier aber auch beachten, dass die vom EuGH beanstandete Formulierung in den Verträgen vom Gesetzgeber wohl als Muster vorgegeben war. Inwiefern ein deutsches Gericht also eine Bank, die sich an vorgegebene Regularien des Gesetzgebers gehalten hat, bestraft, erscheint fraglich.

Das man die gezahlten Zinsen zurück bekommt halte ich des Weiteren für eine gewagte These, da man den wirtschaftlichen Vorteil des geliehenen Geldes in Anspruch genommen hat.
Lediglich wenn die Zinsen zum damaligen Abschlusszeitpunkt als Wucher einzustufen gewesen wären, hätte man einen Anspruch auf zu viel gezahlte Zinsen.

Alles andere ist m. E. reine Mandantenfängerei.
Die Banken sind aber von den Mustertexten abgewichen, haben sich also gerade nicht daran gehalten.

Ich habe gelesen, dass man evtl seinen Zinssatz auf damals marktüblich verringern kann bei Widerruf, da gibt es wohl so eine Tabelle.

Isokrates 29.03.2020 17:04
Joedreck schrieb:

Sorry, aber wenn Widerrufen, dann wie Kredit nie in Anspruch genommen. Der Widerruf wirkt zum Zeitpunkt des Abschlusses, anders als die Kündigung.

Ändert nichts an der Tatsache, dass die gezogenen Nutzen gegenseitig aufgewogen werden müssen.
Der Darlehensnehmer muss also Zinsen an die Bank zahlen auf die Darlehenssumme und die Bank muss für die erhaltenen Tilgungsleistungen Zinsen zahlen.

Gibt noch den Unterschied mit Stichtag in 2014 bzgl der Berechnung.
Aber das man pauschal alle Zinsen zurück erhält und für das gewährte Darlehen nichts zahlen müsste ist Humbug.

Specki 29.03.2020 17:08
Isokrates schrieb:

Aber das man pauschal alle Zinsen zurück erhält und für das gewährte Darlehen nichts zahlen müsste ist Humbug.
Sag das WBS. Diese Anwaltskanzlei behauptet nämlich das Gegenteil
zinsenanspruch