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ᐅ Fassade gemäß DIN18202 in Mangellos


Erstellt am: 26.10.17 15:41

Steve_D 30.10.17 08:12
Knallkörper schrieb:
Wie kommst du darauf, dass einer die Fassade begutachten muss? Wenn dein GU dir die bauaufsichtliche Zulassung per Post schickt, ist das Thema für ihn erledigt.
Ich kenne mich da mit der Thematik nicht aus aber ich denke auch, dass ich um einen Sachverständigen nicht herum komme, auch wenn der mal 3000+ kostet.

Auch finde ich es sehr schade, dass unser Bauträger sich auf die Seite des Subunternehmers stellt und auf die DIN18202 verweist, obwohl der Mangel von einem Blinden zu sehen ist und das auch eine geraume Zeit am Tag wenn die Sonne scheint.

11ant 30.10.17 11:54
Steve_D schrieb:
Auch finde ich es sehr schade, dass unser Bauträger sich auf die Seite des Subunternehmers stellt
Warum auch nicht, das ist ja schließlich seine Seite. Soweit hier der Begriff "Bauträger" korrekt verwendet ist, ist ja letztendlich er derjenige, der mangelhaftes verkauft hat. Das ist auch wichtig für die Frage, wer überhaupt Adressat Deiner Ansprüche ist !
Steve_D schrieb:
Ich kenne mich da mit der Thematik nicht aus aber ich denke auch, dass ich um einen Sachverständigen nicht herum komme,
Und ich denke, daß zunächst ein Anwalt her muß, der sich mit der Thematik auskennt. Wenn der seinen Job gut macht, wird der Gegner vermutlich gern auf die Einschaltung eines Sachverständigen verzichten - den zahlt ja schließlich am Ende der, der unterliegt.

Mit einem Fachanwalt für Verbraucherschutz, der sonst elektrische Zahnbürsten reklamiert und hier offenbar hanebüchene Strategien versucht, erfreut man den Gegner :-(

Bieber0815 30.10.17 22:30
Steve_D schrieb:
Sachverständigen nicht herum komme, auch wenn der mal 3000+ kostet.
Wie kommst Du auf diese Zahl? Konservativ geschätzt:
1 Stunde Anfahrt
1 Stunde Gucken
1 Stunde Abfahrt
1 Stunde Schreiben
Summe 4 Stunden, mal Stundensatz (1xx Euro?) macht PI mal Daumen 500 Euro. Und das wäre m.E. schon teuer.
Steve_D schrieb:
Auch finde ich es sehr schade, dass unser Bauträger sich auf die Seite des Subunternehmers stellt
Wer auf wessen Seite steht, ist egal. Es gibt nur zwei Seiten. Du und Dein Vertragspartner, was i.d.R. nur eine weitere (juristische) Person ist.

Steve_D 06.11.17 09:31
Vorab Nachricht von einem Sachverständigen:

Optische Mängel an Fassaden sind aus gebrauchsüblichem Abstand und bei diffusem Licht bzw. bedecktem Himmel zu beurteilen. Unebenheiten an WDVS sind nach DIN 18202 zu beurteilen. Insofern sie keine besonderen Anforderungen an die optische Qualität vereinbart haben, ist es schwierig optische Mängel nachzuweisen.

Sorry aber für mich klingt das wirklich so, als ob wir da keine Chance haben. -.-

11ant 06.11.17 15:54
Steve_D schrieb:
Insofern sie keine besonderen Anforderungen an die optische Qualität vereinbart haben, ist es schwierig optische Mängel nachzuweisen.
Man erkennt deutlich das "Muster" der Dämmplatten unter dem Putz. Das Haus sieht aus, als hätte man einfach ein Spannbettuch über die Fassade gezogen, anstatt sie zu verputzen. Würde ich Dein Haus sonst gerne kaufen wollen, gäbe ich Dir empfindlich weniger dafür, einfach weil die Fassade schlampig gemacht aussieht. Also mit bloßem Auge sichtbar weniger Geld, wegen eines mit bloßem Auge sichtbaren Schönheitsfehlers. Das ist aus meiner Sicht der Gegenwert des Mangels

ypg 06.11.17 21:40
Steve_D schrieb:
Vorab Nachricht von einem Sachverständigen:

Optische Mängel an Fassaden sind aus gebrauchsüblichem Abstand und bei diffusem Licht bzw. bedecktem Himmel zu beurteilen. Unebenheiten an WDVS sind nach DIN 18202 zu beurteilen. Insofern sie keine besonderen Anforderungen an die optische Qualität vereinbart haben, ist es schwierig optische Mängel nachzuweisen.

Sorry aber für mich klingt das wirklich so, als ob wir da keine Chance haben. -.-

Wie sieht es denn bei diffusem Licht aus?
din 18202sachverständigenbauträgermängelfassade