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ᐅ Wie bei ETW vom Bauträger absichern


Erstellt am: 23.07.2020 08:21

K1300S 23.07.2020 16:06
Genau. Regel Nr. 1: Bezahlt wird, nachdem etwas fertig ist - nicht vorher und auch nicht, wenn es fast fertig ist. Erst recht nicht, wenn der Bauträger versucht zu nerven.

Pinky0301 23.07.2020 16:33
Beim Bauträger zahlt man doch normalerweise in 7 (wenn ich mich richtig erinnere) Raten und die sind jeweils nach Fertigstellung von xy. Das sorgt schonmal dafür, dass man nicht mehr bezahlt als geleistet wurde. Theoretisch kann der Bauträger während des Baus pleite gehen und man braucht eine neue Firma zum Weiterbauen. Aber passiert sowas bei ETWs?

Tolentino 23.07.2020 16:34
Ich kenne das so, dass der Bauträger (eine "Briefkasten GmbH) direkt nach Fertigstellung "pleite" geht und dann aus jeglicher Gewährleistung und eventueller Mängelnachbesserung rauskommt.
Wüsste nicht, was man dagegen tuen kann. Außer Mängel möglichst frühzeitig zu rügen (wenn er noch nicht alle Wohnungen fertig hat, kann er noch nicht den Laden dicht machen.)

K1300S 23.07.2020 16:35
Ja, das passiert, und wenn man dann bereits gezahlt halt, obwohl ein Schritt nur teilweise fertig war, steht man da ohne Geld und ohne vollständige Leistung. Deswegen: Zahlen, wenn der jeweilige Bautenstand vollständig erreicht ist. Vorher am besten auch keine Teilzahlungen vornehmen, denn das reduziert nur die Motivation auf Seiten des Bauträgers.

Hausbau2022 23.07.2020 16:49
Außerdem kann man heute 5% direkt einbehalten. Ist vom Gesetzgeber so gewollt.
Falls am Ende Mängel vorhanden sind und der Bauträger geht pleite oder will nicht beseitigen....

Die 5% vom Kaufpreis kann man bei der ersten Rate direkt abziehen...

K1300S 23.07.2020 17:53
Das sollte man aber vorher vereinbaren.
bauträgerfertigstellungmängel