ᐅ Fassade gemäß DIN18202 in Mangellos
Erstellt am: 26.10.17 15:41
B
Bieber081527.10.17 09:30Otus11 schrieb:
Kein Vorbehalt bei erkennbaren Mängeln bei Abnahme gemachtMan kann gar nicht oft genug auf den Vorbehalt hinweisen, aber hier heißt es Steve_D schrieb:
wir haben einen Neubau und mit bedauern später festgestelltso dass ich den Sachverhalt so interpretieren, dass zum Zeitpunkt der Abnahme der Mangel (gehen wir mal davon aus, dass es einer ist) nicht bekannt war. IMHO greift § 640 (2) Baugesetzbuch dann nicht und dem Erwerber stehen die übliche Rechte zu. INAL.B
baumann4227.10.17 12:34bei dem Lichteinfall wird jeder Putz "wellig" aussehen, Handwerker sind keine Feinmechaniker !!!
Danke für das Feedback. Sachverständigen ist klar, nur haben wir aktuell die zwei Probleme, dass wir nur noch wenig Zeit haben und zusätzlich eine finanzielle Doppelbelastung und da ist aktuell ein Sachverständigen der mal locker 3000€ kosten kann zu teuer, leider.
Mein Anwalt (Wir haben eine Rechtsschutzversicherung) meinte, wir sollen uns auf allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Wärmeverbundsystems konzentrieren.
Trotzdem finde ich die Toleranz in 7mm sehr heftig und wenn meine Fassade noch in der Toleranz ist, schaut sie immer noch scheiße aus.
Mein Anwalt (Wir haben eine Rechtsschutzversicherung) meinte, wir sollen uns auf allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Wärmeverbundsystems konzentrieren.
Trotzdem finde ich die Toleranz in 7mm sehr heftig und wenn meine Fassade noch in der Toleranz ist, schaut sie immer noch scheiße aus.
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