Fällt Garage unter §14 Baunutzungsverordnung

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McEgg

McEgg

Wir haben uns ein Grundstück in einem Neubaugebiet reserviert. Ich hätte eigentlich gerne eine Doppelgarage. Jetzt steht im Bebauungsplan folgendes:
  1. Garagen sind mind. 5,0 m hinter die Straßenbegrenzungslinie zurückzustellen.
  2. Garagen sind nur in einer der seitlichen Grenzabstandsflächen zulässig.
  3. Nebenanlagen in Form von Gebäuden gem. § 14 Baunutzungsverordnung sind nur bis zu einer Grundfläche von Max. 20 m² und einer Höhe von Max. 2,5 m zulässig. Je Grundstück ist nur ein Nebengebäude zulässig.
Fallen Garagen auch unter § 14 Baunutzungsverordnung? Welche Grundfläche hat eine Doppelgarage? Geht das dann überhaupt?
 
S

SirSydom

a) Nein, denn §14 Baunutzungsverordnung "(1) Außer den in den §§ 2 bis 13 genannten Anlagen" ... (Garagen werden in §12 behandelt)
b) ab ca. 6mx6m=36m²
c) die Punkte 1-3 sprechen IMO nicht dagegen. Wenn genug Platz ist und Grundflächenzahl etc. nicht dagegen sprechen könnte es gehen.
 
McEgg

McEgg

Danke für die Antwort.
Das Grundstück ist 540 m² groß und der Grundflächenzahl ist 0,3. Leider weiß ich gerade nicht, wie breit das Grundstück ist.... Aber es muss wohl kein Abstand zu den Nachbargrundstücken gelassen werden...
 
D

DG

Hallo McEgg,

wenn ich das richtig interpretiere, darfst Du eine Doppelgarage errichten (sofern der Platz ausreicht). Hier soll offensichtlich nur eine beidseitige Grenzbebauung unterbunden werden.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
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