ETW gefunden, Notar wahrscheinlich erst 2021. Maklergebühr?

4,90 Stern(e) 7 Votes
RomeoZwo

RomeoZwo

Richtig ist @nordanney , dass es für Maklerverträge ab dem 23.12.2020 gilt. Zu finden zum Beispiel im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil 1 Nr. 28 , §53 Übergangsvorschrift zum Gesetz über die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.

Interessant könnte für dich der Passus sein, dass in der Übergangszeit der Käufer die Provision nur alleine trägt, wenn er sich vor Inkrafttreten dazu bereit erklärt hat. Ich gehe aber mal davon aus, der Makler hat das in seinen Dokumenten so drin, sonst wäre er ein arger Dilettant.

(P.S. Bin kein Makler, aber kann Gesetzestexte lesen)

Bei dem Bekannten hatte der Makler einfach keine Lust länger einen Käufer zu suchen. Weil wegen 6% von vielleicht 10T€ mehr (600€) lohnen sich für den Makler keine 10 weitere Termine ...

da hat @nordanney wohl schneller auf senden geklickt ;-)
 
A

apokolok

Lohnt sich immer den Geiern weniger zu bezahlen.
Z.B. sind fast immer die Wohnflächenangaben nicht korrekt.
Also nachmessen und mit Hinweis auf die falsche Angabe mal 1/3 Courtage einbehalten.
Die meisten werden nicht vor Gericht gehen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4841 Themen mit insgesamt 97108 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben