Erker Möglich? Neubau im Neubaugebiet?

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H

hanghaus2023

Bei uns ist die Gemeinde inzwischen sehr flexiebel was den Bebauungsplan angeht. Was vor 20 Jahren nicht ging ist heute kein Problem. Daher mein Tipp mit der Bauvoranfrage.
 
H

hanghaus2023

1. Definition Wintergarten
Ein Wintergarten ist ein geschlossener Anbau an ein Gebäude, ein selbstständiges Bauwerk oder eine in das Gebäude integrierte Konstruktion mit mindestens einer Wandfläche und einem Großteil der Dachfläche aus lichtdurchlässigen Baustoffen. Ein Wintergarten ist ein schlagregendichtes, luft- und winddichtes Leichtbauwerk, das vom Außenklima getrennt ist. Die transparenten Seitenflächen des Bauwerks Wintergarten sind im bautechnischen Regelwerk den „Vorhangfassaden“ (Glasfassaden), das transparente Dach dem „Glasdach“ zuzuordnen. Wintergärten können beheizt sein, wenn sie mit thermisch getrennten Wänden/Dach/Boden entsprechend Energieeinsparverordnung ausgestattet sind oder unbeheizt sein.

Der Wintergarten ist abzugrenzen von der Terrassenüberdachung, die mit seitlichen Windschutzelementen ausgestattet sein kann, die aber nicht schlagregen-, luft oder winddicht sind.

Nicht unter diese Definition Wintergarten fällt z.B. ein großzügig verglaster Raum mit komplett massivem Dach
 
H

hanghaus2023

Ein Oberlicht kann den geplanten Anbau als Wintergarten möglich machen. Habe ich schon öfter gesehen. Damit ist die Dachterrasse vom Tisch.
 
K a t j a

K a t j a

Probieren geht hier m.E. über studieren. Wenn das Bauamt streng ist, lehnt es alles ab. Wenn sie gnädig sind, winken sie alles durch. Bei "weder noch" ist es Verhandlungsgeschick des Architekten. Einfach mal Bauvoranfrage stellen oder gleich den Bauantrag, wenn das Grundstück schon gekauft ist.
 
11ant

11ant

Dem TE wird hier nicht "unterstellt", daß er ein Zwerchhaus bauen wolle, sondern seine Abbildungen zeigen deutlich einen Erdgeschoss-"Erker", der dort eben keiner ist. Ein Erker wäre ein schattenspendender Vorbau des OG über einer im EG eben gerade nicht vorspringenden Rückfront. Gewissermaßen "konsequent" nennt der TE eine Fläche im OG einen "Balkon", obwohl diese nicht auskragt, sondern das Dach des schon fehletikettierten Zwerchhauses nutzt.

Bebauungspläne sind nicht dadurch aufzuweichen / auszuhebeln, daß man die Dinge, die man gerne hätte, einfach ausnahmenkonform nach dem Volksmund-Fehlgebrauch der Begriffe umbenennt. Nichts desto trotz geht die Gemeinde hier mit ihrer Baufensterfestlegung zu weit, und wenn sie im Gegenzug bei Ausnahmen großzügig ist, spart das viel Gerichtskosten für Angriffe auf den Bebauungsplan.

Im übrigen: das Kernbaufenster ohne Überschreitung erlaubt hier als Hauptgebäude eine Anstattvilla von 10,00 m Kantenlänge entsprechend circa 160 qm "Wohnfläche". Hat @Maximus99 bereits geklärt, ob ein Appetit auf mehr finanziell gedeckt wäre ?
Unzählige Bauherren müssen sich mit diesen Dimensionen "bescheiden", ohne unter der Mickrigkeit ihrer Räumlichkeiten zu leiden. 46 qm Wohn-Essbereich (plus Küche !) ist auch bei Doppelvollverdieners zuhause kein "Standard (sine qua non)".

Wenn man als Laienplaner mit einem 10 x 10 m Frame als gefühlten "100 % = nicht zu viel" beginnt und diesen ansprechend aufteilt, hat das regelmäßig zum Ergebnis, daß das an mindestens einer Ecke zu eng ist und Erweiterungen zu erfordern scheint. Meist ist allein schon für den "Stock im A..." in Form der einläufigen geraden Treppe plus in der selben Raumachse Essplatz erforderlich, das Ausgangsquadrat mit einem Vor- und einem Rückwärtsfahrtkapitänszwerchhaus auszustatten. Nicht selten kommt dann noch ein Übereck"erker" hinzu, um Haustechnik, Garderobe und Altersschlafzimmer unter einen Hut zu bringen. Und schwupps hat die Anstattvilla schon 180 qm und der Bauherr dennoch das Gefühl, da sei eigentlich nichts zu viel. Bis dann der Preis genannt wird - dann geht die Streichlawine los.

Man bedenke einfach mal, den Marktanteil der Hausmodelle der Passat-Klasse für sich sprechen zu lassen und daraus zu schließen, daß die Anbieter die Realität der Ottonormal-Nichtrockefellers gut kennen. Diese Größenklasse ist bereits "nicht mehr Understatement", und erst recht kein sozialer Wohnungsbau mehr. Diese Rechnung kann nicht ernsthaft "ohne zusätzliche Ausbuchtung nicht aufgehen". Als Laienplaner 20 qm Speckröllchen zu verursachen, kostet 60k mehr Hauspreis und damit erheblich mehr als ein volles Architektenhonorar. So viel zum Thema "Sparen, indem man den Bauantragszeichnern schon mal vorarbeitet".
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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