ᐅ Eingeschossige Bauweise - Gaube im OG einplanen möglich?
Erstellt am: 19.01.2018 21:36
arbeiter01 19.01.2018 21:36
Hallo,
hoffe es ist okay, dass ich hier noch ein Thema erstelle (hatte bereits ein ähnliches schon eröffnet nun wird es aber nochmals konkreter).
Hat jemand Erfahrung ob es von den Maßen her möglich ist bei eingeschossiger Bauweise im OG eine Gaube einzubauen?
Hiermit möchte ich erreichen, dass man mehr Fläche mit geraden Wänden hinbekommt ohne Schräge.
Gebaut wird in Schleswig Holstein: Bauordnung:
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundflä- che eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäu- des zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Ge- schosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des
Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflä- chen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.
Definition ist nun klar. Ist dies jedoch bei eingeschossig möglich?
Google half leider bei der Suche nach "eingeschossig mit Gaube" auch nicht weiter. Super wäre natürlich ein Grundriss.
Vielen Dank
hoffe es ist okay, dass ich hier noch ein Thema erstelle (hatte bereits ein ähnliches schon eröffnet nun wird es aber nochmals konkreter).
Hat jemand Erfahrung ob es von den Maßen her möglich ist bei eingeschossiger Bauweise im OG eine Gaube einzubauen?
Hiermit möchte ich erreichen, dass man mehr Fläche mit geraden Wänden hinbekommt ohne Schräge.
Gebaut wird in Schleswig Holstein: Bauordnung:
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundflä- che eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäu- des zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Ge- schosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des
Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflä- chen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.
Definition ist nun klar. Ist dies jedoch bei eingeschossig möglich?
Google half leider bei der Suche nach "eingeschossig mit Gaube" auch nicht weiter. Super wäre natürlich ein Grundriss.
Vielen Dank
11ant 19.01.2018 23:19
Typischerweise erzeugt man mit einer Gaube eine Stehhöhe von 2m oder mehr (also eine voll angerechnete Grundfläche im Raum), wo ohne sie meist eine Höhe zwischen 1 und 2 m wäre (also eine nur halb angerechnete). Damit erhöht die Gaube praktisch "rechnerisch" die Fläche im Dachgeschoss, und wird insofern dafür wirksam, wie nahe man einem "Vollgeschoss" kommt.
Ein zweiter Grund, sie sparsam einzusetzen ist, daß meist bei Vorschriften über Dachneigungen, Traufhöhen etcetera eine Begrenzung erwähnt wird, daß z.B. nur über ein Drittel der Dachlänge Aufbauten wie Gauben tragen darf.
Ein zweiter Grund, sie sparsam einzusetzen ist, daß meist bei Vorschriften über Dachneigungen, Traufhöhen etcetera eine Begrenzung erwähnt wird, daß z.B. nur über ein Drittel der Dachlänge Aufbauten wie Gauben tragen darf.
arbeiter01 schrieb:Was ich oben schrieb, gilt auch für Zwerchhäuser, die Du vermutlich hier eigentlich meinst: das sind Verwandte der Gauben, allerdings mit Fronten, die eine gerade Fortsetzung der Fassade darstellen, anstatt erst innerhalb der Dachfläche aufgesetzt zu sein.
Hiermit möchte ich erreichen, dass man mehr Fläche mit geraden Wänden hinbekommt ohne Schräge.
ypg 20.01.2018 01:51
Reines Rechenexempel!
Grundsätzlich schließt eine Eingeschossigkeit eine oder sogar zwei Gauben nicht aus.
Grundsätzlich schließt eine Eingeschossigkeit eine oder sogar zwei Gauben nicht aus.
arbeiter01 20.01.2018 08:17
Vielen Dank,
dann werde ich mir das mal durchrechnen müssen.
Zur Berechnung der Flächen hab ich noch eine Frage:
Ab 2 m Deckenhöhe wird 100% gezählt als Fläche,
ab 1,5-2 m Deckenhöhe nur 50%
unter 1,5 m wird nicht gezählt?
Ist dies korrekt?
Wo kann ich dies nachlesen? Im Bebauungsplan? Im Bauvertrag? Oder Landesbauordnung?
Vielen Dank
dann werde ich mir das mal durchrechnen müssen.
Zur Berechnung der Flächen hab ich noch eine Frage:
Ab 2 m Deckenhöhe wird 100% gezählt als Fläche,
ab 1,5-2 m Deckenhöhe nur 50%
unter 1,5 m wird nicht gezählt?
Ist dies korrekt?
Wo kann ich dies nachlesen? Im Bebauungsplan? Im Bauvertrag? Oder Landesbauordnung?
Vielen Dank
ypg 20.01.2018 11:13
arbeiter01 schrieb:
Vielen Dank,
dann werde ich mir das mal durchrechnen müssen.
Zur Berechnung der Flächen hab ich noch eine Frage:
Ab 2 m Deckenhöhe wird 100% gezählt als Fläche,
ab 1,5-2 m Deckenhöhe nur 50%
unter 1,5 m wird nicht gezählt?
Ist dies korrekt?
Wo kann ich dies nachlesen? Im Bebauungsplan? Im Bauvertrag? Oder Landesbauordnung?
Vielen DankDas ist Wohnflächenbetechnung und keine Vollgeschossberechnung.
Was ein Vollgeschoss ist, hast Du selbst oben geschrieben/zitiert.
11ant 20.01.2018 11:20
arbeiter01 schrieb:
ab 1,5-2 m Deckenhöhe nur 50%Nein, zwischen 1,0 und 2,0 m wird halb gezählt.Für die Vollgeschoßberechnung kann erheblicher sein, in welchem Bereich 2,3 m erfüllt sind - da mußt Du in die jeweilige Landesbauordnung schauen. So, wie Du es oben im Beispiel zitiert hast, geht es da sogar um Geschoss-, nicht um Raumhöhe.
Für die Geschossflächenzahl hingegen wird wiederum die Wohnflächenberechnungsweise relevant, daher hat man die am besten durchgehend im Hinterkopf. Wenn man den letzten erlaubten Kubikmeter ausreizen will, rechnet man länger als man baut
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