ᐅ Einfriedung umgehen möglich ??
Erstellt am: 09.02.2021 22:19
schubert79 10.02.2021 06:39
0,80 Zentimeter (!) sind tatsächlich nicht viel....das kann der Maulwurf ja drüber schauen.
sascha-t4-le 10.02.2021 07:09
Hallo,
wir haben auch ein Eckgrundstück, bei uns sind 75cm zulässig. Ist meines Wissens dafür gedacht, dass man an der Kreuzung über Eck schauen kann ob jemand fährt oder läuft. Wenn da was passiert ist halt blöd. Ansonsten kannst du eine Hecke 2m Höhe machen.
wir haben auch ein Eckgrundstück, bei uns sind 75cm zulässig. Ist meines Wissens dafür gedacht, dass man an der Kreuzung über Eck schauen kann ob jemand fährt oder läuft. Wenn da was passiert ist halt blöd. Ansonsten kannst du eine Hecke 2m Höhe machen.
Stefan001 10.02.2021 09:02
Ist Hecke keine Einfriedung?
sascha-t4-le 10.02.2021 09:13
Hecke und Zaun max. 80cm!
launy10 10.02.2021 09:13
Eine Hecke ist mMn. analog dem Zaum eine Einfriedung und daher nur bis zu 80cm Höhe zulässig. Im Gegensatz zum Zaun kann man diese aber auch mal höher wachsen lassen und bei Bedarf/Beschwerden kürzen.
Eine Begrenzung auf 80cm für die gesamte Seite halte ich für nicht sinnvoll. Lediglich die Sichtdreiecke im Kreuzungsbereich sollten frei sein.
Eine Begrenzung auf 80cm für die gesamte Seite halte ich für nicht sinnvoll. Lediglich die Sichtdreiecke im Kreuzungsbereich sollten frei sein.
sascha-t4-le 10.02.2021 09:16
launy10 schrieb:
Im Gegensatz zum Zaun kann man diese aber auch mal höher wachsen lassen und bei Bedarf/Beschwerden kürzendas ist alles kein Problem, wenn an der Kreuzung was passiert, was dann?Ähnliche Themen