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ᐅ Einfriedung an öffentlichen Straßenraum


Erstellt am: 09.04.19 11:25

rick2018 09.11.19 17:05
Auch für Bäume gibt es Mindestabstände.
Ist je nach Baum unterschiedlich Aber meist so 3 Meter.

Escroda 09.11.19 17:44
DASI90 schrieb:

Heißt das, dass Einzelpflanzungen wie Bäume unabhängig von der Höhe keinen Abstand einhalten müssen?
Nein. Was erlaubt oder verboten ist, ist aber nicht so eindeutig wie im Nachbarrecht. Im Zweifel also den Straßenbaulastträger fragen.
§28 Straßengesetz - StrG
(2) Anpflanzungen und Zäune sowie Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Werden sie entgegen Satz 1 angelegt oder unterhalten, so sind sie auf schriftliches Verlangen der Straßenbaubehörde von dem nach Absatz 1 Verpflichteten binnen angemessener Frist zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist kann die Straßenbaubehörde die Anpflanzung oder Einrichtung auf Kosten des Betroffenen beseitigen oder beseitigen lassen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

Müllerin 10.11.19 10:00
Ha cool das hab ich mich auch schon länger gefragt. Dh solange es die Sicherheit nicht beeinträchtigt und den Straßenbelag nicht zerstört ist es erst mal egal? Sehr gut - dh ich kann unsere Hecke zur Stichstraße hin ruhig höher wachsen lassen als 2m. Gemischte Sträucher, Abstand ca 1m und mehr, kein Durchgangsverkehr dort...
frist