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"Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften" (ist auch der Titel meines externen Grundsatzbeitrages). Man muß keine Spiegelklone bauen, aber man sollte - ibs. an der Kommunseite - auf die Abstimmung der Hausprofile achten. Mit einem (also gemeinsamen) GU zu bauen, ist dabei sehr hilfreich - zumindest im Rohbau, danach dürfen sich die Vergabewege gerne trennen. Ein gemeinsamer Planer ist aber noch wichtiger. Was soll das Vorzugsrecht bedeuten: eine Verabredung, welcher Nachbar anfängt ? - und eine "normale" Deckenhöhe ist was ?Wir haben das Grundstück gekauft. Unsere Nachbarn bauen ohne Keller und ohne Staffelgeschoss mit normaler Deckenhöhe, zusätzlich haben wir das Vorzugsrecht.
Aufgrund zahlreicher Gespräche und Angebote haben wir uns entschieden mit einem GU zu bauen, da wir mit einem Festpreis kalkulieren möchten und wenig Wert auf Individualität oder Flexibilität legen.
Was haltet Ihr von dem Angebot für 120 qm Flachdach 2 Vollgeschosse?
Wenn die Nachbarn Ohnekellerer sein wollen, solltet Ihr es ihnen gleichtun oder ihr "müßt" zuerst bauen.