eine Bauvoranfrage vor dem Kauf?

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tamer.darweesh

@tamer.darweesh Gibt‘s bei dir was Neues? Hast Du Auskunft bekommen?

Ja. Ich habe mit ihnen bestätigt, dass 2 DHHs in Ordnung sind. Sie schickten mir den Textteil des Bebauungsplan, der zusätzliche Einschränkungen enthielt.
Am Ende war es eine nicht sehr gute Option für mich.

Beispiel: Das Gebäude muss ein Rechteck mit einem Seitenverhältnis von 4:5 sein. Das würde es etwas klein machen (die Grundstücksbreite ist etwas eng und das wäre die längere Seite des Gebäudes), vor allem, dass Kniestöcke nicht erlaubt sind, so dass ich keinen brauchbaren Dachboden bekomme.
 
11ant

11ant

Sie schickten mir den Textteil des Bebauungsplan,
Von welchem der beiden Orte sprichst Du jetzt ?
Beispiel: Das Gebäude muss ein Rechteck mit einem Seitenverhältnis von 4:5 sein. Das würde es etwas klein machen (die Grundstücksbreite ist etwas eng und das wäre die längere Seite des Gebäudes),
Das Seitenverhältnis ist mißverständlich erklärt - erst recht in der bildlichen Erläuterung. Gemeint ist, daß quadratische Grundflächen unerwünscht sind; man soll deutlich erkennen können, daß Länge und Breite nicht gleich sind. Diese Erkennbarkeit sieht man bei einem Seitenverhältnis von 1,25 : 1 als gegeben an; auch 1,3 : 1 oder 1,7 : 1 wären möglich. Auch muß die Grundfläche nicht rechteckig sein, nur das Verhältnis der "Hausachse" zu der dazu quer stehenden Achse müssen diese erkennbare Ungleichheit aufweisen. Manchmal genügt die Ungleichheit an sich, aber manchmal wird auch vorgeschrieben, welche der beiden Dimensionen die größere sein soll. In der Planzeichnung sieht man eine solche zusätzliche Vorgabe an der mit Pfeilen angegebenen Firstrichtung.
vor allem, dass Kniestöcke nicht erlaubt sind, so dass ich keinen brauchbaren Dachboden bekomme.
Das ist in Bayern - besonders in Franken - häufig, daß Kniestöcke unerwünscht sind. Dann kann man innen Drempel machen und verliert ein bißchen Wohnfläche für die Abseiten.
 
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tamer.darweesh

Von welchem der beiden Orte sprichst Du jetzt ?
Hier geht es um Kirchseeon

Das Seitenverhältnis ist mißverständlich erklärt - erst recht in der bildlichen Erläuterung. Gemeint ist, daß quadratische Grundflächen unerwünscht sind; man soll deutlich erkennen können, daß Länge und Breite nicht gleich sind. Diese Erkennbarkeit sieht man bei einem Seitenverhältnis von 1,25 : 1 als gegeben an; auch 1,3 : 1 oder 1,7 : 1 wären möglich. Auch muß die Grundfläche nicht rechteckig sein, nur das Verhältnis der "Hausachse" zu der dazu quer stehenden Achse müssen diese erkennbare Ungleichheit aufweisen. Manchmal genügt die Ungleichheit an sich, aber manchmal wird auch vorgeschrieben, welche der beiden Dimensionen die größere sein soll. In der Planzeichnung sieht man eine solche zusätzliche Vorgabe an der mit Pfeilen angegebenen Firstrichtung.
Ja, es wurde ein Verhältnis von mindestens 1,2:1 gefordert. Also ist zum Beispiel 1,1:1 nicht akzeptabel.

Das war eine große Einschränkung für unseren Plan, zusätzlich zu dem sehr kleinen Dachboden.
 
T

tamer.darweesh

Und was wäre in etwa das Verhältnis im Vorhaben gewesen ?
Geplant war, dass wir etwa 13 * 13, also 6,5 * 13 pro Doppelhaushälfte haben müssen.
Aber aufgrund des vorgegebenen Verhältnisses hätten wir nur 13 * 10,4 bauen dürfen.

Wen interessiert ein Dachboden ? - Abstellraum kann man doch auch im Keller schaffen.
Wir sind an einem Dachboden als zusätzlichen Wohnraum und nicht als Abstellraum interessiert.


Aber wie auch immer, die Immobilie ist bereits verkauft :)
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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