W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Mängel im Neubau. Streit um Höhe der Einbehalte.


Erstellt am: 22.03.2023 13:50

Snowy36 22.03.2023 17:37
HessamA schrieb:

Den Gutachter würden wir gerne vermeiden, da wir Sie Kosten scheuen...
Eine Frage an den Gutachter am besten einer von der IHK kostet nicht viel . Ist es Edelstahl ist es doch egal . Bei normalem Stahl der eigentlich doch gar nicht mehr verbaut wird wäre es allerdings schon blöd .

KarstenausNRW 22.03.2023 18:38
Ich möchte nur kurz auf Dein "Problem" mit den Stahlrohren für die Heizungssteigleitung eingehen.

Die Stahlrohre (und auch die Kupferrohre) werden sowohl Dich als auch Deine Kinder überleben, bevor sie ausgetauscht werden müssen. Stahlrohre haben, sofern keine besonderen Einflüsse vorliegen - was auch für Kuper gilt -, im geschlossenen Heizungssystem eine praktisch unbegrenzte Lebensdauer. Noch heute finden sich in vielen nicht sanierten Häusern aus dem 19. Jahrhundert (richtig, Häuser aus 18XX) die ursprünglichen und voll funktionstüchtigen Stahlrohre.

Insofern ist es egal, ob ein Gutachter bei Kupfer 80 Jahre und bei Stahl 70 Jahre drauf schreibt. Das ist für Dein Anliegen eine marginale Unterscheidung. Den möglichen Defekt wirst Du im Normalfall also nicht mehr erleben. Also ist die Notwendigkeit, das Rohr zu tauschen, bei 0 und wirtschaftlich absolut nicht zu vertreten.

Tu Dir also den Gefallen und spar Dir den Gutachter. Kauf Dir für das gesparte Geld schöne Dinge, denn auf den Kosten bleibst Du a) sitzen und b) wird das Gutachten zu 100% nicht dazu führen, dass ein Tausch stattfindet.

Snowy36 22.03.2023 19:05
Ich würde mich versuchen dann mit dem Bauträger zu einigen und meine Ruhe zu haben was dann die anderen Mängel angeht .

HessamA 22.03.2023 19:41
Es gibt neue Infos. Bei dem Projekt, wo wir gekauft haben, ist auch ein Mehrfamilienhaus mit 7 Einheiten gebaut worden. In dem Mehrfamilienhaus haben sie das selbe Problem. Steigleitungen Stahl statt Kupfer.

Da hat der Verwalter festgesetzt, dass die Erwerber 2.000,00€ pro Einheit (also 14.000,00€ für das gesamte Haus) Einbehalten und ein Gutachten erstellt werden soll.

Allthewayup 22.03.2023 20:18
HessamA schrieb:

Wir haben am Tag der ersten Abnahme ca. 70 Mängel dokumentiert (mit Sachverständiger) und haben aufgrund der fehlenden Versorgung mit Strom, Warmwasser, und Heizung die Abnahme (zu recht) abgelehnt. Der Bauträger hat sich entschuldigt und wir haben die Abnahme 19 Tage später mit immer noch knapp an die 50 Mängel aber mit Strom, Warmwasser und funktionierender Heizung abgenommen und die Mängel dokumentiert. Allerdings fehlte bei der Heizungsanlage yie Wärmepumpe und uns wurde eine mobile Elektroheizung zur Verfügung gestellt. Der Generalunternehmer (GU) hat innerhalb von knapp fünf Monaten fast alle Mängel behoben. Auch die Wärmepumpe ist nun vorhanden.

70 Mängel muss man erstmal finden und abstellen, Chapeau auch an den Bauträger diese größtenteils abgestellt zu haben.
HessamA schrieb:

Der GU hat einige Mängel nicht behoben, wo Einbehalte angeboten worden sind. Es wurde zum Beispiel für Beschädigungen am Rahmen von Türen und Fenstern eine Entschädigung vom 100 bis 150,00€ angeboten. Je nach art des Schadensfall. Ist das angemessen?

Das kann dir keiner sagen ohne mehr Hintergrundinfos. Hat eine Innentür mit Zarge 350€ gekostet und du bekommst jetzt für einen "Kratzer" 1/3 der Türe umsonst ist das gut. Ist das eine Mahagoni Echtholztüre für 5.000€ fährst du natürlich schlechter.
Ist der Mangel rein optisch und beeinflusst die Funktion nicht finde ich das okay. Doof wäre es halt schon wenn jedes Fenster und jede Tür in Abzug gebracht werden müsste, dann kann ich deinen Unmut schon verstehen. Sind es im ganzen Haus 3-4, dann die Summen akzeptieren und abhaken.
HessamA schrieb:

Für nicht zufriedenstellende Putzarbeiten (Q2 vereinbart und teilweise nicht bekommen) haben wir 100,00€ pro Wand angeboten bekommen. Ist das angemessen?
Hier stellen sich die gleichen Fragen: wie viele Wände sind betroffen, wie gravierend sind die Abweichungen -> mit bloßem Auge zu erkennen und haben sie Auswirkungen auf Einbauten oder Möbel die an die Wand montiert werden sollen?
HessamA schrieb:

Jetzt kommt einer von zwei größeren Problemen, wo wir uns über den Einbehalt nicht einig sind. Ach ja...diese Mängel betreffen auch zwei andere Parteien! In der Baubeschreibung steht:"Als Steigleitungen der Heizungsanlage werden Kupferrohre installiert". Leider mussten wir feststellen, dass hier preisgünstigeres Stahl verwendet wurde, anstatt von Kupfer. Unser Bauträger hat uns einen Einbehalt von 500,00€ angeboten. Ich habe einen Freund aus dem Bereich Sanitär und Versorgungstechnik angefragt und dieser meinte, dass die Materialkosten minimal höer sind, aber das die Kosten für die Durchführung der Arbeiten bei weitem über 10.000,00€ liegen würden, weil dafür der Versorgungsschacht im komplettem Haus aufgestemmt werden müsste, was zur Folge hätte, dass Badezimmer und Gäste-WC komplett neu gefliest werden müssten. Der Aufwand wäre also enorm und das Haus über die Zeit der Bauarbeiten nicht bewohnbar. Also haben wir die 500,00€ vom Bauträger abgelehnt und unserseits einen Einbehalt von 9.250,00€ gefordert. Der Bauträger hat das abgelehnt und uns mitgeteilt, dass wir uns in so einem Fall ein Schiedsgutachterverfahren einzuleiten haben, weil das vertraglich so vereinbart wurde. Wie seht ihr das?
Du hast eben geschrieben es gibt pro anderen Haushalt einen Einbehalt von 2.000€. Dann schließe dich dem doch einfach ein. Technisch sehe ich für dich keine Nachteile. 2.000€ sind schon sehr okay als Differenz für den Materialwert.
HessamA schrieb:

Optische Mängel im Vorgarten und Auffahrt. Kurze Erklärung: der Vorgarten ist inklusive eines festen Bereiches für die Mülltonnen und seitlich ein Stellplatzes. Insgesamt ist dieser bereich ca. 20qm groß und mit Platten und Beeten versehen. Davor verlief früher ein öffentlicher Bürgersteig. Später stellten wir fest, dass der Bürgersteig auf unserem Grundstück liegt. Nach Rücksprache mit der Stadt liegt weder im Baulastenverzeichnis noch im Grundbuch eine Dienstbarkeit oder ein Wegerecht für die Stadt vor. Die Stadt muss uns das Grundstück abkaufen, was sie aber bis dato nicht getan haben. Katasteramt hat auch bestätigt, dass hier kein öffentlicher Bürgersteig dokumentiert ist. Da hat die Stadt also "illegal" einen Bürgersteig errichtet. Egal...anderes Thema.
Hatten wir bei meinen Eltern ähnlich. Ging um 3m² die seit ca. 50 Jahren von der Stadt "abgezwickt" wurden. Ist mir durch die Planung meines Neubaus aufgefallen. Ich rief beim Bauamt und habe die Sachlage geschildert. Es gab einen Termin im Bauamt und wir haben die Modalitäten mit einem Mitarbeiter besprochen und gut war`s. Den Notar, die neue Vermessung und alle weiteren Kosten sowie einen sehr fairen m²-Preis hat die Stadt übernommen. Die Stadt kommt damit nicht auf dich zu, das musst du in die Hand nehmen und regeln.
HessamA schrieb:

Nun ist der GU vertraglich verpflichtet, das Grundstück bis zur Grundstücksgrenze herzurichten. Dies hatte zur folge, dass der GU erst den Bereich des Vorgartens bzw. des Stellplatz zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt hat (ca. September 2022), als die Arbeiten am früheren Bürgersteig (Februar 2023). Dadurch haben die Platten einen deutlichen Farbunterschied, weil andere Charge. Auch wurden die Platten im Bereich ehemaliger Bürgersteig nicht flucht und fugengerecht zum Bereich Vorgarten gelegt. Aufgrund dieses optischen Mängel haben wir hier einen Einbehalt von 1.000,00€ vorgenommen. Ist das angemessen?
Auch das kommt auf den Umfang und den Grad des "Mangels" an. Die Platten gleichen sich nach ein paar Jahren durch die Witterung von alleine größtenteils an. Das Thema Fugenbild bleibt natürlich. Es könnte hier doch auch noch vergleichsweise einfach nachgebessert werden wenn die Platten nur auf einem Splittbett liegen oder?

Ich kann schon verstehen, dass nach dem "rauswurf" aus der Baustelle und den abschließend zahlreich vorhandenen Mängeln jetzt der Unmut groß ist und ihr "Gerechtigkeit" wollt. Aber seit froh, dass es größtenteils bei optischen Differenzen geblieben ist und nichts bauphysikalisches oder technisches grob im Argen ist. Ich kann euch nämlich aus eigener Erfahrung heraus sagen, dass es viel schlimmere Differenzen beim Bauen geben kann als das was ihr da schildert und ich würde sehr gerne mit euch tauschen.

HoisleBauer22 22.03.2023 21:39
HessamA schrieb:

Es geht nur um dein Ego. Bist du zufällig Lehrer.
Daraus nun 9250 Euro Schadenersatz zu konstruieren ist sehr frech.
Was sind das für unqualifiziert-spöttische Bemerkungen? -> Zurück auf die Schulbank und Anstand und Höflichkeit lernen, z.B. im Ethikunterricht 🙂
stahlrohregutachterkupfergutachtenbauträgermängelmehrfamilienhausbauamtplatten