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ᐅ Ein Doppelhaus mit mehreren Einheiten erlaubt?


Erstellt am: 02.02.19 01:38

dobbelhaus02.02.19 18:53
ypg schrieb:
Da Du Deine Hausaufgaben bezüglich der 4 Wohneinheiten gemacht hast, sogar auch noch hier nachfragst, obwohl Du
im Netz fündig geworden bist, bist Du Dir auch nicht sicher.

Ich hoffe, Du hast auch alles verstanden.

Die Frage bleibt, ob das Amt es genauso sieht und wie lange sie für eine Prüfung brauchen.
Ich glaube nicht, dass Du Dich gern vor Gericht sehen möchtest. Dauert lange und ist teuer.
Und wenn sie Zweifel haben, dann gibt es wohl auch keine Ausnahmegenehmigung für Pkw und Stellplatz.

Wie dem auch sei: dort zu wohnen, scheint Dich jetzt dann auch nicht mehr zu locken... ich hoffe nur, dass dort keine Siedler einen Grund zur Beschwerde haben.


Was soll das Amt prüfen? Wir stellen einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung und bauen ohne Bauantrag. Ich werde im Vorfeld bei der Erledigung von Ausnahmegenehmigung dem Bauamt erneut ankündigen, was ich genau bauen möchte. Wenn mein Vorhaben nicht unter Einzelhaus fällt, lass ich mir erklären warum, wie so, weshalb. Ich habe nicht vor etwas illegales zu errichten.
dobbelhaus02.02.19 19:07
ypg schrieb:
.. regnen tut es bei Euch? Und wenn Du die 0,4 plus 50% gut ausnutzt, weiß das Wasser nicht mehr, wohin des Weges und läuft Ins Haus...
Na, Du wirst schon wissen, was Du machst.

Bin Multi-Zitat Behindert, sorry;

Und 0,4 Grundflächenzahl werden wir sowie nicht ausreizen, da wir die Garagen da bauen werden, wo sie am Besten und effektivsten platziert werden können. D.h. viel mehr grüne und unversiegelte Fläche um Haus herum.
Escroda03.02.19 01:38
dobbelhaus schrieb:
Eines von diesen Urteilen:
Danke dafür. Aber auch hier streitet man, wie meistens, um Wohneinheiten, speziell um die historische Zwei-Wohnungs-Klausel. Dein Bebauungsplan ist aber aktuell und enthält keinerlei Aussagen zu Wohnungen oder Wohneinheiten. Wo Yvonnes Zweifel herrühren, erschließt sich mir nicht.
dobbelhaus schrieb:
Wir stellen einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung
Oh! Das passt aber nicht zu dieser Aussage:
dobbelhaus schrieb:
Ja, man möchte eine Ausnahme machen
Sollte das möglich sein, kannst Du Dich über ein sehr bauherrenfreundliches Bauamt glücklich schätzen.
dobbelhaus schrieb:
Was soll das Amt prüfen?
Ob die Voraussetzungen von §63 Bauordnung NRW erfüllt sind. Mit der geplanten Lage der Doppelgarage sind sie das nämlich nicht.
ypg03.02.19 09:22
Escroda schrieb:
Wo Yvonnes Zweifel herrühren, erschließt sich mir nicht.

Das habe ich aber begründet
Aber egal, wir werden es wohl hoffentlich noch lesen, was daraus wird.
dobbelhaus03.02.19 10:10
Escroda schrieb:


Oh! Das passt aber nicht zu dieser Aussage:

Sollte das möglich sein, kannst Du Dich über ein sehr bauherrenfreundliches Bauamt glücklich schätzen.

Ob die Voraussetzungen von §63 Bauordnung NRW erfüllt sind. Mit der geplanten Lage der Doppelgarage sind sie das nämlich nicht.

Die Gespräche mit Bauamt waren bis jetzt produktiv und freundlich. Es hieß rechts (südlich) vom Wendehammer stellt keinen Vorgarten dar und der erforderliche 3m Garagenabstand zur Straße/Wendehammer wird trotz fehlenden 1,5m hingenommen, da die Fahrzeuge beim Wenden sowie so nicht bis zum Straßenrand fahren können/müssen. Dort entsteht ein Raum von über 2 m Breite, der einfach ungefahren bleibt. Also Autos haben genug Platz zum Wenden (6m Radius).

Und daher werde ich wohl mit 1,5m Abstand von Garagenfront bis Wendehammer wohl auskommen.

Dies hat er mündlich bestätigt, dass es kein Problem sei. Ich soll einfach mit der Planung einen Antrag auf Sondergenehmigung? für die Doppelgarage stellen.

Der Antrag auf Genehmigungsfreistellung bezieht sich auf‘s Haus. Und diesbezüglich sagte er mir, wenn wir 4 Wochen nach Antragstellung nichts hören, können wir loslegen.


Ich werde jedoch noch ein Gespräch mit den Herrschaften führen, ob etwas gegen mein Vorhaben mit 4WE geben würde, da ich hier mehr oder weniger verunsichert wurde, speziell von ypg

Grundriss: grüne Polygonfläche mit orange Schraffur auf pinkem Hintergrund; Pfeile markieren Ecke.
Escroda03.02.19 10:52
dobbelhaus schrieb:
Es hieß rechts (südlich) vom Wendehammer stellt keinen Vorgarten dar
Wenn dein Architekt das auch so sieht und die Leute vom Bauamt kennt, wird's wohl klappen.
dobbelhaus schrieb:
Der Antrag auf Genehmigungsfreistellung bezieht sich auf‘s Haus.
Na ja, die Stellplatzfrage ist zwingend mit dem Haus verknüpft, wird im Bebauungsplan reglementiert und ist in den Bauvorlagen zu beantworten. Aber wenn das Bauamt das so locker sieht, hast Du einfach Glück.
Wär' schön, vom weiteren Werdegang zu lesen.
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