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ᐅ Eckgarage auf Baugrenze?


Erstellt am: 15.12.11 09:53

B
Bauexperte
15.12.11 09:53
Hallo,

Girasol schrieb:
Eine Garage darf ja auf die Grundstücksgrenze, wir müssen hinterm Haus 3m Abstand halten, wenn wir nun an die Garage seitlich hinterm Haus anbauen für Fahrräder und Co., darf der Anbau der Garage auch auf die Grenze?! Ich hoffe ihr versteht was ich meine?So eine Art Garage um die Ecke?

Weshalb plant ihr nicht gleich eine 3 x 9 m Garage mit Anbau, dann stellt sich die Frage erst gar nicht. Ansonsten solltest Du mit dem für Dich zuständigen Bauplanungsamt sprechen, ob Deine Idee genehmigungsfähig ist. Dies aus der Ferne zu beantworten ist schwierig bis unmöglich, da ich keine Kenntnis zum Grundstück noch der textl. Festsetzungen habe.

Freundliche Grüße
H
haeuslemaster
15.12.11 10:57
Ich kann mir vorstellen, das das wiederum eine Kostenfrage ist. hab nämlich das gleich Problem. Man Nachbar fand meine Idee nicht so toll..
G
Girasol
15.12.11 12:45
das Problem ist,dass unser Grundstück nicht tief genug ist um die schmale Seite des Hauses parallel zur schmalen Seite des Grundstücks zu bauen und dann eine so lange Garage zu planen,denn dann bleibt kaum Platz um dort einen Eingang hin zu planen
M
Meecrob
15.12.11 14:42
Stell mal bitte einen Grundriss online, damit man sich das besser vorstellen kann.
G
Girasol
15.12.11 14:47
habe davon leider noch kein Bild hier, wir sind ja erst am Anfang der Planung und von der Eckgaragenmöglichkeit hängt ab, ob wir mehr qm kaufen als die 400.das Grundstück ist 21m breit und 19 tief. wir planen ganz rechts die einfahrt mit Garage auf der grenze hinten rechts. aber da wir ohne Keller bauen wollen, möchten wir gern eine große Garage. daher wäre eine Möglichkeit 8meter lang und hinten drin Platz( dann sind 5meter überlappend mit dem Haus bei 9m tiefe des Hauses) oder die Garage nur 5-6meter lang und um die ecke hinterm Haus halt noch nen Anbau.
falls das zu kompliziert ist hier zu verstehen, rufe ich wohl doch besser mal wo an, wo mir das gesagt werden kann.
danke aber trotzdem
B
Bauexperte
15.12.11 17:47
Hallo,
Girasol schrieb:
das Grundstück ist 21m breit und 19 tief. wir planen ganz rechts die einfahrt mit Garage auf der grenze hinten rechts.
Was Du planst und was Du darfst, können 2 Paar Schuhe sein Weist der Bebauungsplan dem Grundstück ein Baufenster für die Garage zu oder darfst Du ganz sicher Dein Baufenster um +/- 5,00 m überschreiten?
Girasol schrieb:
aber da wir ohne Keller bauen wollen, möchten wir gern eine große Garage. daher wäre eine Möglichkeit 8meter lang und hinten drin Platz( dann sind 5meter überlappend mit dem Haus bei 9m tiefe des Hauses) oder die Garage nur 5-6meter lang und um die ecke hinterm Haus halt noch nen Anbau.
8,00 m Tiefe geht von der Kostenseite her, wenn Du 3,00 m-Breite nicht überschreitest. Andererseits, wenn die Haustiefe 9,00 m beträgt ( zumeist obligatorisch 5,00 m für den Stellplatz vor der Garage) hättest Du Platz für die längere Garage; wenn der Bebauungsplan der Garage kein festgelegtes Baufenster vorschreibt und demnach Landesbauverordnung gilt, darfst Du den Hauskörper sogar um 3,00 m mit der Garage überschreiten. ABER eben nur mit der Garage; Grenzbebauung mit Wohnraum ist nur bei Doppelhaushälfte erlaubt oder in seltenen Ausnahmefällen.
Girasol schrieb:
falls das zu kompliziert ist hier zu verstehen, rufe ich wohl doch besser mal wo an, wo mir das gesagt werden kann.
danke aber trotzdem
Es ist immer besser, wenn Du Jemanden fragst, der sich "damit auskennt" - aus der Distanz zu antworten (habe ich schon einmal geschrieben) ist in Unkenntnis der Gegebenheiten nahezu unmöglich.

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Freundliche Grüße
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