Denkmalschutz, wen interessiert das eigentlich?

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ypg

Die Denkmalbehörde wird sicherlich davon in Kenntnis gesetzt (offiziell und schriftlich), wenn ein entsprechendes Haus auf dieser Liste veräussert wird. Ein Um- oder Ausbau wird dann vorausgesetzt und überprüft.
Deutschland ist ein bürokratisches Land
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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