ᐅ Defekte Hebeanlage, wer zahlt?
Erstellt am: 10.10.22 14:04
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xMisterDx13.10.22 14:10Was ist mit elektrischen Rollläden? Auch keine Gewährleistung ab Tag 1?
Jupp wenn es der Motor ist. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit höher das es zu einer Kulanz Austausch kommt wo der Fensterbauer ggf. von seiner Garantie bei Hersteller Gebrauch machen kann. Das geschieht meist aber auch erstmal unter Vorbehalt, weil der Hersteller prüft warum der Motor kaputt ist. Kurzschlüsse z.B. auf der Anschlussseite sieht man eindeutig.
Du kannst gern noch weiter suchen nur weil du es noch nie gehört oder erlebt hast kann es trotzdem so sein.
Du kannst gern noch weiter suchen nur weil du es noch nie gehört oder erlebt hast kann es trotzdem so sein.
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RotorMotor13.10.22 14:38"Interessante" Behauptung, wüsste aber nicht wie das in die aktuelle Rechtslage/Rechtsprechung passt.
Nach Baugesetzbuch hat man 5 Jahre Gewährleistung. Das gilt erstmal auf alles mit dem Haus verbundene.
Ich finde keine Einschränkungen für "Pumpen". wenn du da etwas konkretes hast, bitte nennen (Glaube reicht mir da nicht).
Nach Baugesetzbuch hat man 5 Jahre Gewährleistung. Das gilt erstmal auf alles mit dem Haus verbundene.
Ich finde keine Einschränkungen für "Pumpen". wenn du da etwas konkretes hast, bitte nennen (Glaube reicht mir da nicht).
S
SaniererNRW12313.10.22 14:42Dogma schrieb:
Jupp wenn es der Motor ist.Sorry, aber Du erzählst totalen Unsinn.Gem. Baugesetzbuch 634a Abs. 1 Nr. 2 handelt es sich bei dem Einbau von Rollladen(motoren) um Arbeiten an einem Bauwerk. Insofern Mängelgewährleistungsansprüche 5 Jahre.
Gem. VOB - sofern vereinbart - sind es zwei Jahre. Bei Wartung auch mehr.
I
i_b_n_a_n13.10.22 17:14Garantie und Gewährleistung sind nun ja auch mal 2 total unterschiedliche Dinge. Die meisten kennen leider den Unterschied nicht. Ich habe da aber regelmässig mit zu tun und ja, bei der gesetzlichen Gewährleistung auf "Dinge" dreht sich nach 6 Monaten die Beweislast. Aber auch nur bei B2C Geschäften. Garantie gilt so wie es die Garantiebedingungen sagen, die kann sich der Garantiegeber aber recht frei gestalten. Muss sich dann aber daran halten. Und gesetzlich festgelegte Dinge wie Baugesetzbuch sind nochmals andere Dinge.
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