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ᐅ Gewährleistung und die beweglichen Sachen


Erstellt am: 05.09.2016 23:03

Bieber0815 07.09.2016 07:08
Ein Kühlschrank ist so beweglich wie ein Klavier. Sachen sind beweglich, wenn sie ohne erhebliche Beschädigung des Grundstücks, auf dem sie sich befinden, entfernt werden können. Demnach sind Kühlschränke, auch Einbaukühlschränke, bewegliche Sachen. Im Haus fest installierte Leitungen sind keine beweglichen Sachen so wie auch das Haus selbst.

Payday 07.09.2016 08:18
ich habs oben doch schon gesagt. bewegliche dinge sind die, die bei einen verkauf auch nicht beim Notar mit unterm Hammer fällt. dazu gehört wie gesagt die Küche oder Möbel, nicht aber die Innentüren. eine Heizung ist auch keine bewegliche Sache, da diese eindeutig zum Haus gehört.

man kann es auch leicht machen und einfach den GU fragen, wo er denn nur 2jahre Gewährleistung geben möchte.
Sache, bewegliche

Alle körperlichen Gegenstände, die nicht Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind, werden als bewegliche Sache bezeichnet.

das Haus gehört eindeutig zum Grundstück (siehe Grundbuch). somit ist alles als nicht bewegliche Sache anzunehmen, was unmittelbar zum Haus gehört. zum Haus gehört also alles, was bei einen notariellen verkauf mit der Grundsteuer am ende versehen wird.

ONeill 07.09.2016 08:47
Hier haben jetzt viele ihre Definition genannt, gibt es denn eine rechtsverbindliche Definition, die ich nachlesen kann?

Musketier 07.09.2016 09:14
Siehe Baugesetzbuch. Da ist das Sachenrecht geregelt. Das was du suchst ist in den Paragrafen §§94 ff. Baugesetzbuch definiert.

Musketier 07.09.2016 09:27
2 Jahre könnte ich mir z.B. bei dem vom GU mitgelieferten SAT-Receiver vorstellen. Eventuell könnte das auch für die SAT-Schüssel gelten im Gegensatz zur Verkabelung.

Bauexperte 07.09.2016 09:39
Momad schrieb:
Dann ist dies Auslegungssache des GU und man ist ja als Bauherr von diese abhängig.
Der Gu kann Ausser die Wänden alles als "beweglich" definieren!!!
Wie wird eine Zentrale Belüftung oder Wärme Luft Pumpe Heizung behandelt?
2 Jahre oder 5 Jahre Gewährleistung?
Das liegt keineswegs im Ermessen des GU! Die Paragraphen 93/94 Baugesetzbuch regeln ganz klar, was zum Haus gehört und was nicht.

Bei der Lüftung, wie der Heizungsanlage unterliegen die Geräte natürlich der 5-jährigen Gewährleistung; nicht aber die wartungsintensiven Zubehöre.


Bauexperte
baugesetzbuchgewährleistungsat