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ᐅ Heizungswartung wirklich sinnvoll?


Erstellt am: 08.11.2018 07:54

Dr Hix 08.11.2018 14:21
ypg schrieb:
Ja, Wartung sollte jährlich regelmäßig erfolgen. Ansonsten gibt es keine Garantie. Wie beim Auto.

Das ist so nicht ganz richtig. Wer einen Vertrag nach VOB für den Einbau geschlossen hat, kann über einen solchen Wartungsvertrag eine Garantie erhalten, die über die 2 Jahre Gewährleistung nach VOB hinausgehen.
Wer hingegen nach Baugesetzbuch die Installation beauftragt hat, erhält in aller Regel auch die 5 Jahre Gewährleistung nach Baugesetzbuch für "Bauwerke" (abhängig vom Umfang und der Art der Arbeiten an der Heizungsanlage; hier als komplette Neuinstallation sehr wahrscheinlich gegeben).

ypg 08.11.2018 23:35
Dr Hix schrieb:
Wer hingegen nach Baugesetzbuch die Installation beauftragt hat, erhält in aller Regel auch die 5 Jahre Gewährleistung nach Baugesetzbuch für "Bauwerke" (abhängig vom Umfang und der Art der Arbeiten an der Heizungsanlage; hier als komplette Neuinstallation sehr wahrscheinlich gegeben).

Wie auch immer... wir haben nach VOB, da denkt man auch so... der Rest steht auch „nach Baugesetzbuch“ im Kleingedruckten 😉
Wir haben keinen Wartungsvertrag. Zitat Klempner: „denken Sie dran, immer zum Winter, wir kommen gern“.
So mach ich das auch mit Auto und co. Bloß keine Bindung, freie Wahl 🙂
Aber das ist hier egal: eine Wartung braucht nicht lang. Und wenn Deine Frau die ganze Zeit daneben gestanden hat, hoffe ich doch, dass sie ein Tässchen Kaffee angeboten hat.

Dr Hix 09.11.2018 00:28
ypg schrieb:
wir haben nach VOB

Habt ihr vermutlich auch nicht; dazu gehört nämlich eine entsprechende Aufklärung seitens des AN. Einfach nur "Angebot nach VOB" reinzuschreiben reicht nicht. Sollte man aber als privater Bauherr tatsächlich die VOB vereinbart haben, müsste man sich eben überlegen, ob einem die "freie Wahl" und damit ein paar hundert Euro ersparte Wartungskosten den Verlust von 3 Jahren Garantie wert wäre.

Das gilt im Übrigen auch fürs Auto - arbeitet die freie Werkstatt nicht exakt nach Herstellervorgaben, wars das mit der Garantie. Etwaige Kulanz nach Ablauf der Garantie durch den Hersteller kann man in jedem Fall vergessen.

Und nein, eine vernünftige Wartung dauert auch nicht bloß 30min (womöglich noch inklusive Kaffee). Der Glaube mag weit verbreitet sein, weil es eben oft so gehandhabt wird, aber das bleibt Kundenveräppelung. Umso mehr, wenn man für solch eine Arbeit auch noch freiwillig die Herstellergarantie in den Wind schiesst.

Kann selbstverständlich jeder halten wie er mag; mir persönlich stehen in beiden Fällen (Heizung und Auto) einfach viel zu hohe Summen im Raum, als dass ich da wegen vielleicht 500 Euro ins Risiko ginge.

ypg 09.11.2018 01:02
Was bist Du denn für einer?
Dr Hix schrieb:
Habt ihr vermutlich auch nicht; dazu gehört nämlich eine entsprechende Aufklärung seitens des AN. Einfach nur "Angebot nach VOB" reinzuschreiben reicht nicht.

Ich weiß, was wir abgeschlossen haben. Sicherlich nicht wegen einer Heizungsgarantie,..

Ich weiß ja nicht, wieviel Wartungen Du schon miterlebt hast... ich schon mehr als die Hälfte meines Alters... und wir wollen doch nicht behaupten, dass sie alle nichts getan haben, die Jungs 😉

Dr Hix 09.11.2018 03:34
ypg schrieb:
Was bist Du denn für einer?

Jemand, der dir widersprochen hat. Wäre schön, wenn wir das auf der Sachebene belassen könnten.
ypg schrieb:
Ich weiß, was wir abgeschlossen haben

Ich habe nicht behaupten wollen, du wüsstest nicht was du abgeschlossen hast, ich habe darauf hingewiesen, dass zwischen "habe ich so unterschrieben" und der juristischen Bewertung dieser Handlung ein gewaltiger Unterschied besteht.

Und sorry, aber die Quantität deiner persönlich erlebten Wartungen sagt doch nun wirklich rein gar nichts über deren Qualität aus.
Da könnte ich auch behaupten die Güte einer Fotographie einschätzen zu können, weil ich ein Dutzend Leute mit ner DSLR kenne...und die können ja nicht alle Blödsinn sein ;-)

ypg 09.11.2018 09:56
Dr Hix schrieb:
Jemand, der dir widersprochen hat. Wäre schön, wenn wir das auf der Sachebene belassen könnten.

Sachebene ist gut. Du hast mir nicht widersprochen, Du hast mir unterstellt, nicht zu wissen, welche Grundlage unser Vertrag hat. Das ist ein Unterschied, und darauf bezieht sich meine Nachfrage.
Bin raus hier 😀
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