ᐅ Defekte Hebeanlage, wer zahlt?
Erstellt am: 10.10.22 14:04
i_b_n_a_n schrieb:
Ich habe da aber regelmässig mit zu tun und ja, bei der gesetzlichen Gewährleistung auf "Dinge" dreht sich nach 6 Monaten die Beweislast.Wurden aus den 6 Monaten nicht mittlerweile 12 Monate?Hat man nicht die Gewährleistung auf Baumängel? Und ein Mangel muss ja schon bei Abnahme bestanden haben oder aber nachweislich übersehen worden sein. Die Gewährleistung sichert genau das ab.
Ein Gerät, was altersmüde geworden ist, zählt mM nicht zu einer mangelnden Handwerkerleistung.
Ein Gerät, was altersmüde geworden ist, zählt mM nicht zu einer mangelnden Handwerkerleistung.
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RotorMotor14.10.22 06:50Das kann man so und so sehen. Bei einer Pumpe die innerhalb von 5 Jahren kaputt geht könnte man schon davon ausgehen, dass sie von Anfang an mangelhaft war. Pumpen sind schließlich keine Verschleißteile wie zum Beispiel Leuchtmittel.
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xMisterDx14.10.22 08:25ypg schrieb:
Hat man nicht die Gewährleistung auf Baumängel? Und ein Mangel muss ja schon bei Abnahme bestanden haben oder aber nachweislich übersehen worden sein. Die Gewährleistung sichert genau das ab.
Ein Gerät, was altersmüde geworden ist, zählt mM nicht zu einer mangelnden Handwerkerleistung.Da bist du aber großzügig. Ne Pumpe, die nur 3 Jahre hält und dann hops geht, wird man wohl kaum als altersmüde bezeichnen dürfen. Pumpen sind dafür gebaut 10 Jahre zu laufen, alles andere wäre für unsere Kunden inakzeptabel. Passiert sowas öfter, ist man schnell runter von der Lieferantenliste.
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