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ᐅ Defekte Hebeanlage, wer zahlt?


Erstellt am: 10.10.22 14:04

S
Schlup84
13.10.22 04:42
xMisterDx schrieb:

War die Hebeanlage Lieferumfang des GU?
Ja war er. Im Angebot mit drin…
X
xMisterDx
13.10.22 10:57
Dann ist der GU dran, die zu tauschen, ja. Wenn sich beim Ausbau rausstellt, dass was drin steckt, was da nicht reingehört, muss man weiter sehen.
Getauscht werden muss die Pumpe ja sowieso, bevor sie eines Tages komplett versagt.
S
Schlup84
13.10.22 11:00
xMisterDx schrieb:

Dann ist der GU dran, die zu tauschen, ja. Wenn sich beim Ausbau rausstellt, dass was drin steckt, was da nicht reingehört, muss man weiter sehen.
Getauscht werden muss die Pumpe ja sowieso, bevor sie eines Tages komplett versagt.
Ja eine neue ist bestellt. Mal schauen was dann passiert…
D
Dogma
13.10.22 12:16
Denke die wirst du alle bezahlen müssen, denn 1. nach Hausübergabe ist die Beweispflicht auf deiner Seite und 2. gibt es die Gewährleistung zu 100% nicht auf drehende/bewegliche Teile. Wenn es was anderes ist, kannst du das auch nicht beweisen das es zur Hausübergabe schon fehlerhaft war (hat ja immerhin 3 Jahre funktioniert).
Da hilft dir deine Wartung leider auch nicht selbst wenn ein Tag später die Hebeanlage z.B. der Motor den Geist aufgibt.

Kannst da nur auf Kulanz hoffen aber einen Gewährleistungsanspruch sehe ich da nicht.
S
Schlup84
13.10.22 13:00
Dogma schrieb:

Denke die wirst du alle bezahlen müssen, denn 1. nach Hausübergabe ist die Beweispflicht auf deiner Seite und 2. gibt es die Gewährleistung zu 100% nicht auf drehende/bewegliche Teile. Wenn es was anderes ist, kannst du das auch nicht beweisen das es zur Hausübergabe schon fehlerhaft war (hat ja immerhin 3 Jahre funktioniert).
Da hilft dir deine Wartung leider auch nicht selbst wenn ein Tag später die Hebeanlage z.B. der Motor den Geist aufgibt.

Kannst da nur auf Kulanz hoffen aber einen Gewährleistungsanspruch sehe ich da nicht.
Ok danke Dir. Ich schau mal was rauskommt.
R
RotorMotor
13.10.22 13:54
Dogma schrieb:

2. gibt es die Gewährleistung zu 100% nicht auf drehende/bewegliche Teile.
Wie kommst du denn darauf?

Soweit ich weiß gibt es die 5 Jahre Gewährleistung auf alles fest mit dem haus verbundene.
Habe noch nie gehört ob es davon abhängt ob sich das Teil dreht.
Dann wäre ja auch Heizung und Lüftung ausgeschlossen...

Ah und Fenster natürlich auch nicht, weil sind ja auch drehend/beweglich.
hausübergabegewährleistung