Es ist wie @hanse987 sagt, laut Gebäudeenergiegesetz besteht die Pflicht, sofern du mehr als 10% deiner Fassade erneuerst bzw. verkleidest.Nein, es besteht überhaupt keine Pflicht dafür!
Jetzt bin ich mal neugierig, wie Du gesetzliche Vorgaben umgehst. Erklär mal, warum das bei Dir nicht der Fall ist. Fassadenverkleidung gilt als Erneuerung mit der Dämmpflicht gem. Gebäudeenergiegesetz.Glaubt mir das ist bei mir nicht der Fall!
Klare Antwort war jein. Dämmung macht Sinn, 30mm nicht (unabhängig von der Pflicht).Ich wollte lediglich wissen ob das Sinn macht oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger.