Dämmung an Gaubenwand vergessen - Schimmel auf Holz - Vorgehen?

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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WilderSueden

WilderSueden

In unserem Vertrag ist ganz klar geregelt, dass unser GU auch die Bauleitung übernimmt und unter anderem die Qualität der einzelnen Gewerke überwacht und ggf. einschreitet.
Ist in jedem GU Vertrag so. Nützen wird es euch im Zweifelsfall nicht. Schon alleine um Pfusch zu erkennen, braucht ihr einen Sachverständigen. Tut euch den Gefallen und sucht einen der nicht erst aktiv wird wenn ihr den Pfusch schon entdeckt habt
 
11ant

11ant

War eine schlechte Entscheidung
Ja.
, aber nun nicht mehr änderbar.
Nein.

Methodisch hat es @dertill in Beitrag #12 m.E. mustergültig abgehandelt.
Für mich gäbe es hier keinerlei Schwanken zwischen Optionen, da ich den Grundsatz "vor dem Zunähen immer erst die Blutung stillen" als indiskutabel unumstößlich ansehe. Insofern habe ich Zweifel an der Einsicht des GU und sehe ihn offenbar glauben, mit der Nachbesserung der fehlenden Dämmung sei alles paletti. Nein, da muß natürlich erst einmal die Ursache abgestellt sein. Das würde aber auch der SV sagen, den man besser spät als nie hinzuzieht - freilich nicht als Pathologen, der zwar Recht hat, aber nicht mehr heilen kann ;-)
 
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