ᐅ Dämmung an Gaubenwand vergessen - Schimmel auf Holz - Vorgehen?
Erstellt am: 16.12.22 10:44
WilderSueden16.12.22 12:53
Fipsi.ch schrieb:
In unserem Vertrag ist ganz klar geregelt, dass unser GU auch die Bauleitung übernimmt und unter anderem die Qualität der einzelnen Gewerke überwacht und ggf. einschreitet.Ist in jedem GU Vertrag so. Nützen wird es euch im Zweifelsfall nicht. Schon alleine um Pfusch zu erkennen, braucht ihr einen Sachverständigen. Tut euch den Gefallen und sucht einen der nicht erst aktiv wird wenn ihr den Pfusch schon entdeckt habt11ant16.12.22 18:14
SoL schrieb:
War eine schlechte EntscheidungJa.SoL schrieb:
, aber nun nicht mehr änderbar.Nein.Methodisch hat es in Beitrag #12 m.E. mustergültig abgehandelt.
Für mich gäbe es hier keinerlei Schwanken zwischen Optionen, da ich den Grundsatz "vor dem Zunähen immer erst die Blutung stillen" als indiskutabel unumstößlich ansehe. Insofern habe ich Zweifel an der Einsicht des GU und sehe ihn offenbar glauben, mit der Nachbesserung der fehlenden Dämmung sei alles paletti. Nein, da muß natürlich erst einmal die Ursache abgestellt sein. Das würde aber auch der Sachverständige sagen, den man besser spät als nie hinzuzieht - freilich nicht als Pathologen, der zwar Recht hat, aber nicht mehr heilen kann ;-)
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