Carport / Garage mit Schuppen und Terrasse an Grundstücksgrenze

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B

Blumennapf

Hallo,

ich habe noch eine weitere Frage.

Direkt neben unserem Doppelhaus ist unsere genehmigte Doppelgarage gebaut. Diese Doppelgarage befindet sich direkt an der Grundstücksgrenze. ( ca 6m breit und 6 m lang).

Mit unserem ehemaligen Nachbarn habe ich eine handschriftliche Einigung das wir eine 2,50m hohe Mauer und 7 m lange Mauer von der Garage weiter in den Garten ziehen durften. (Keine Eintragungen!!)

Im laufe der Zeit entstand dann an der 7m langen Mauer eine Art Holzschuppen, welche ca 3 m breit war... (Direkt an der Grundstücksgrenze als Verlängerung der Garage.

Vor einigen Jahren haben wir das Dach von diesem Schuppen erneuert und auf die komplette breite der Garage ausgeweitet. So das wir einschl. Garage eine Überdachte Fläche von 6 m (breite) und 13 m (Länge) haben.


Wenn mein Sohn nun das Haus übernimmt und umbauen möchte, würde er gerne die komplette Dachfläche als Dachterrasse nutzen. Der Vordere Teil soll Überdacht werden (ca 6 m ; Garagenanteil). Der hinterer Teil (Holzschuppen) soll als offene Terrasse genutzt werden.

Jetzt zu meinen Fragen:
Da die Garage und das Holzschuppendach nicht tragfähig sind müssten diese evtl. abgerissen und neu gebaut werden. Würde dieses genehmigt werden? Wobei dann als Garage ein Carport gebaut werden würde.

Falls der Neubau des Schuppens und des Carports nicht genehmigt werden sollten, gibt es für den vorhandenen Schuppen einen Bestandsschutz? Dieser ist schon über 20 Jahre alt...


Ist es überhaupt möglich eine Terrasse mIt Teilüberdachung auf der Garage / Holzschuppen genehmigt zu bekommen? Ich habe mal was von 3m Grenzabstand, sowie einer maximalen Grenzbebauung von 9m gehört...

Gibt es sonst noch irgendwas was ich beachten müsste?

Vielen Dank!
 
B

Bauexperte

Hallo,


Mit unserem ehemaligen Nachbarn habe ich eine handschriftliche Einigung das wir eine 2,50m hohe Mauer und 7 m lange Mauer von der Garage weiter in den Garten ziehen durften. (Keine Eintragungen!!)
Lt. Landesbauordnung (LBO) NRW darf nur 2.00 m hoch gebaut werden; ich könnte mir vorstellen, daß die händische Vereinbarung Null und nichtig ist und zügig durch eine eingetragene Baulast ersetzt werden sollte.

Jetzt zu meinen Fragen:
Da die Garage und das Holzschuppendach nicht tragfähig sind müssten diese evtl. abgerissen und neu gebaut werden. Würde dieses genehmigt werden? Wobei dann als Garage ein Carport gebaut werden würde.
Über 13.00 m Tiefe wird das nicht ohne eingetragene Baulast möglich sein.

Falls der Neubau des Schuppens und des Carports nicht genehmigt werden sollten, gibt es für den vorhandenen Schuppen einen Bestandsschutz? Dieser ist schon über 20 Jahre alt...

Ist es überhaupt möglich eine Terrasse mIt Teilüberdachung auf der Garage / Holzschuppen genehmigt zu bekommen? Ich habe mal was von 3m Grenzabstand, sowie einer maximalen Grenzbebauung von 9m gehört...
Das habe ich in etwa alles gerade hinter mir und wenn wir Pech haben, landet es in einer Eilentscheidung vor dem Verwaltungsgericht.

Der Schuppen dürfte mit über 20 Jahren mehr baufällig als standsicher sein, insofern erübrigt sich die Frage nach dem Bestandsschutz.

Auf der Grenze eine Dachterrasse halte ich ebenfalls für eine sportliche Herausforderung - ich könnte mir auch vorstellen, daß dies der Nachbar nicht so toll findet.

Gibt es sonst noch irgendwas was ich beachten müsste?
Ganz wichtig ist, daß Du frühzeitig einen Architekten einschaltest - keinesfalls auf eigene Faust handeln! Es "kann" sein, daß - wenn Dein Nachbar einer Baulast zustimmt - das Bauamt dem Neubau ebenfalls zustimmt; das ist aber keineswegs gesichert. Der Architekt ist dann noch am ehesten in der Lage, einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss heraus zu handeln.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Blumennapf

Hallo,

erst mal Danke für die Informationen..



Was heißt das für mich, das diese durch eine Baulast eingetragen werden sollte? Was ist, wenn ich diese nicht eintragen lasse?


Der Schuppen ist noch recht gut in Schuss... der wird / wurde regelmäßig instandgesetzt und gepflegt... Das Dach wurde z.B. vor 5 Jahre komplett erneuert...


Da wir am Haus sowieso noch mehr um- & anbauen wollen müssen wir sowieso einen Architekten beauftragen...



Ich weis aber von einem Nachbarn (Eine Straße weiter) das diese auf der Garage einen Wintergarten gebaut haben... der Wintergarten hört aber 1,50m vor der Grundstücksgrenze auf...
 
W

Wastl

Ich denke nicht, dass du das Genehmigt bekommst, außer der Nachbar stimmt dem Vorhaben explizit zu. Ich würde es nicht genehmigen,... Schwarzbauten genießen nicht automatisch Bestandsschutz. Du kannst mit deinem Nachbarn viele Vereinbarungen über Gartenmauern treffen - es gilt aber immer noch das Baurecht auf euren Grundstücken. Da sind 2,5 Meter hohe Mauern und Dachterrassen genehmigungspflichtig. Egal ob das Ding direkt beim Nachbar ist oder nicht.
 
Der Da

Der Da

Irrtum, über die Baulast entscheidest nicht du, sondern dein Nachbar. Er "verliert" durch die Baulast etwas von seinem Grundstück.
Stimmt er der Eintragung der Baulast nicht zu, musst du den Schuppen auf 2m Höhe zurückbauen. Egal wie lange das Ding da schon steht.

Hängt aber auch von den Grundstücksgrenzen ab... wenn der Nachbar sein Haus 50m weiter weg stehen hat, ist er vielleicht tolerant gegenüber einer Dachterrasse. Ob es seine Erben, oder die künftigen Käufer auch sind, sei dahingestellt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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