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ᐅ BV Einfamilienhaus mit Vollkeller


Erstellt am: 12.01.2020 22:12

HsweetH 13.01.2020 10:11
Crossy schrieb:

In der Kalkulation fehlt jeglicher Aufmusterungspuffer, Außenanlagen, Möbel/Küche, Carport oder Garage

Mir ist immer schleierhaft, wie man davon ausgehen kann in solch einem frühen Planungsstadium die Kosten schon so genau abschätzen zu können.

Zu Carport/Garage hatte ich mich im Eingangspost geäußert. Möbel sind vorhanden, wir wohnen in einer sehr großen Wohnung. Küche ist mit 10k kalkuliert (klar, kein High End). Aufmusterungspuffer gebe ich Dir Recht, soll sich aber bei der Firma in Grenzen halten. Blieben die Außenanlagen inkl. Garten. Hierzu sollte ich vielleicht noch sagen, dass unser Haushaltseinkommen sich künftig wohl noch einmal deutlich positiv entwickeln sollte, so dass ich keine Gefahr sehe, dass wir jahrelang ohne Terrasse, Garten, Einfriedungen etc. leben müssen

HsweetH 13.01.2020 10:13
opalau schrieb:

Wie ist das eigentlich bei dieser potenziellen Quasi-Bauträger-Situation: Ist gesichert, dass nicht am Ende auf Grundstück UND Haus Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, wenn das BU maßgeblich in die Grundstücksbeschaffung involviert ist?

Auf diesen Aspekt bin ich selber auch sofort eingegangen. Mir ist völlig klar, dass hier eine strikte Trennung erfolgen muss.

hausbauer 13.01.2020 10:21
Ich würde die Finger davon lassen und dir ehrlich davon abraten. Betreibt lieber selbst Klinken putzen und andere Verzweiflungstaten, um an ein vom Anbieter separates Grundstück zu finden. Oder schließt gleich einen richtigen Bauträgervertrag, bei dem ihr das Grundstück vorher kennt.

Kennst du zufriedene frühere Kunden dieses Anbieters? Und zwar solche, die du selbst kennst oder über rumfragen gefunden hast, nicht solche, die dir vom Anbieter genannt wurden?

Am besten fand ich bei unserer Suche immer die Bauträger die Referenzobjekte nannten, aber sagten "bitte bitte klingeln Sie dort nicht, wir schicken da so viele vorbei die Leute wären unfassbar genervt." Hab dann mal den früheren Kunden angesprochen als er im Garten stand, der war äußerst mitteilungsfreudig, wie der Bau so lief. Und hinterher wollte ich mit der Firma gewiss nicht mehr bauen.

face26 13.01.2020 10:26
Mal andersrum gefragt...welchen Sinn hat ein Vertrag für den Anbieter, wenn Du ihn jederzeit ohne Einschränkungen und Schaden (Geld) kündigen kannst? Welche Bindung verspricht sich der Anbieter davon?

ypg 13.01.2020 10:29
HsweetH schrieb:

Es würde ein kostenfreies Rücktrittsrecht vereinbart, sofern kein passendes Grundstück gefunden wird. Vorteil bei Vertragsabschluss ist halt, dass die Fertigbaufirma bei der Vermittlung geeigneter Grundstück hilft. Das machen die natürlich nicht, wenn man mit denen kein Vertrag abschließt...durch das Rücktrittsrecht sehe ich keine Nachteile für uns oder habe ich da was übersehen?

ichhab es geahnt...
HsweetH schrieb:

Auf diesen Aspekt bin ich selber auch sofort eingegangen. Mir ist völlig klar, dass hier eine strikte Trennung erfolgen muss.
Wir sind da aber nicht bei Wünsch-mir-was. Wenn Du diesen Weg unterschreibst, dann ist er so.

hausbauer 13.01.2020 10:34
HsweetH schrieb:

3. Ich brauche zwingend ein separates Arbeitszimmer, da ich überwiegend zu Hause arbeite (im Keller geplant, siehe unten).
Das würde mich ja völlig depressiv machen, Vollzeit im dunklen Keller zu arbeiten - es sei denn, es ist eine großflächige Abböschung mit Fensterfront geplant.

Da würde ich dann lieber das Gästezimmer in den Keller verlegen (naja effektiv wirst du früher oder später dann eh das oberirdische Gästezimmer zum Heimarbeitsbüro umwidmen)
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