BU hält "Bestätigung des Bauträgers" für BAFA-Förderung zurück

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Ö

Ötzi Ötztaler

Noch eine Frage, darf der Bauträger hier nur die Kosten aus dem Werkvertrag mit dem Fachunternehmer 1 zu 1 angeben? Oder darf er hier auch seinen üblichen "GU-Aufschlag" für Bauleitung, Planung etc, den er auf alle seine Werkverträge in der Kalkulation verrechnet, mit aufschlagen?

Bezahlt hat man es ja schließlich inklusive dieses Aufschlags. Gibt es da eine genaue Regelung dazu?
 
Tarnari

Tarnari

hm... wir bauen in einzelvergabe. Von daher kann ich das nicht juristisch bewerten. Da es im Merkblatt der BAFA aber heißt „inklusive Planung blablabla...“ würde ich naiv erstmal denken ja.
 
W

WingVII

Ich würde den Bauträger im Büro besuchen und in freundlich nötigen, den Wisch zu unterschreiben. Falls das nicht zum Erfolg führt, dann einfach einen guten Teil einer Rechnung einbehalten (falls nicht schon alles bezahlt ist).
 
kati1337

kati1337

Ich würde den Bauträger im Büro besuchen und in freundlich nötigen, den Wisch zu unterschreiben. Falls das nicht zum Erfolg führt, dann einfach einen guten Teil einer Rechnung einbehalten (falls nicht schon alles bezahlt ist).
Das habe ich tatsächlich auch schon überlegt.
Ich will eigentlich nicht mit denen rumstreiten, das ist ein guter BU der uns ein schönes Haus gebaut hat und sämtliche Baumängel wurden umgehend nach Abnahme behoben. Das ist ja längst nicht immer so entspannt, entsprechend will ich denen nicht ans Bein pinkeln wenn nicht nötig.
Ich möchte allerdings auch meine Schäfchen im Trockenen haben, und 5stellige Summen Cash auf dem Konto zählen für mich da rein.

Ist das denn ein rechtlich korrekter Grund, eine Summe von der Schlussrechnung einzubehalten bis die mir das Papier gestempelt haben?
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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