BU hält "Bestätigung des Bauträgers" für BAFA-Förderung zurück

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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kati1337

kati1337

Gibt es für die Vorlage dieses Wischs denn eine Frist, die du einhalten musst?

Wenn ja, würde ich das machen wie von 11ant vorgeschlagen, deinem GU einen Brief schreiben mit Fristsetzung, dir das Ding ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben zukommen zu lassen (zur Sicherheit die dem GU gesetzte Frist mindestens eine Woche vor Ablauf der offiziellen Frist enden lassen) - mit dem „nur zur Vollständigkeit“-Hinweis, dass wenn du den Wisch nicht erhältst und dir deshalb die Förderung von X Euro (gerne den genauen Betrag einsetzen) flöten geht, du dir das Geld vom GU holst. Und wenn das sogar in deinem GU-Vertrag geregelt ist, kannst du auch darauf nochmal verweisen.

Den Brief per Einwurfeinschreiben rausschicken und fertig. Und wenn du paranoid bist, kannst du dir für das Eintüten des Briefs und Einwerfen in den Briefkasten auch noch nen Zeugen suchen...
Ich hab' gestern nochmal nachgesehen, also die gesetzliche Frist bis wann ich das an die BAFA eingereicht haben muss ist relativ entspannt. Bis zu dem Termin hätte ich von der Kohle ehrlichgesagt schon gerne meinen Garten angelegt. Ich schlafe aber erst ruhig wenn das Geld auf dem Konto ist, dieser ominösen Zusicherung der Förderung traue ich nicht bevor ich nicht gesehen habe, dass die mich nicht belügen.
 
B

BananaJoe

Ist das denn ein rechtlich korrekter Grund, eine Summe von der Schlussrechnung einzubehalten bis die mir das Papier gestempelt haben?
Das kommt natürlich auf die konkrete Formulierung im Vertrag an, aber wenn der GU dir im Vertrag zugesichert hat, dass du die Förderung bekommst, denke ich schon, dass er seine Leistung in der Hinsicht noch nicht vollständig erbracht hat (da es ohne den Wisch keine Förderung gibt)...
 
kati1337

kati1337

Viel Wirbel um Nichts.

Hat sich erledigt. Es stellte sich raus, dass ein Kollege der dafür zuständig ist wohl im Urlaub war, und dann habe ich telefonisch noch erfahren, dass der Bauträger das Dokument erst ausstellen darf/kann, wenn er die "Fachunternehmererklärung" vorliegen hat und wenn der Bauträger die finale Rechnung vom Fachunternehmer hat.
Diese hatte der Fachunternehmer aber MIR gegeben, statt sie dem Bauunternehmen zu schicken. Ich habe dann als das klar war davon ein Foto gemacht und denen per Mail geschickt, und 2 Tage später hatte ich meine Bescheinigung in der Hand.

Also falls mal jemand in einer ähnlichen Situation ist, siehe oben.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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