BU hält "Bestätigung des Bauträgers" für BAFA-Förderung zurück

4,80 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: BU hält "Bestätigung des Bauträgers" für BAFA-Förderung zurück
>> Zum 1. Beitrag <<

kati1337

kati1337

Ja, ausfüllen und die nur Stempeln lassen.
Man muss manchen einfach alles vorkauen, damit sie's schlucken...
Habt ihr das so gemacht? Auch die Höhe der Kosten eingetragen? Ich hab' ja die Rechnung nicht gesehen die die vom Fachunternehmer gekriegt haben. Die haben mir die Angebote der Subs mal weitergeleitet, aber nicht die Rechnungen. Die brauche ich aber soweit ich weiß auch nicht, da für uns (anstelle der Rechnungen) die Bauträger-Bestätigung zählt.
 
Tolentino

Tolentino

Ich habe das noch nicht gemacht (nur beantragt), aber du hast doch beim Antrag schon eine Kostenaufstellung von denen bekommen müssen. Ich würde jetzt genau die Aufstellung da rein schreiben, es sei denn es wurde wirklich was anderes verbaut.
Das dann an den Bauträger mit der Bitte zu stempeln und zu unterschreiben und ab dafür...
 
K

knalltüte

Die sogenannte "Fachunternehmererklärung" kann halt nur das Fachunternehmen abgeben. Die haften ja auch für die Richtigkeit.

Eventuell vorbeifahren (wenn nicht zu weit weg), sagen: "ich warte mal eben bis das fertig ist..." und sich gegenüber dem Verantwortlichen hinsetzen
 
kati1337

kati1337

Die sogenannte "Fachunternehmererklärung" kann halt nur das Fachunternehmen abgeben. Die haften ja auch für die Richtigkeit.

Eventuell vorbeifahren (wenn nicht zu weit weg), sagen: "ich warte mal eben bis das fertig ist..." und sich gegenüber dem Verantwortlichen hinsetzen
Die Fachunternehmererklärung habe ich ohne Aufforderung von eben diesem bekommen. Mir fehlt die "Bestätigung des Bauträgers", quasi das Pendant zur Rechnung für Leute die mit GU bauen.
 
B

BananaJoe

Gibt es für die Vorlage dieses Wischs denn eine Frist, die du einhalten musst?

Wenn ja, würde ich das machen wie von 11ant vorgeschlagen, deinem GU einen Brief schreiben mit Fristsetzung, dir das Ding ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben zukommen zu lassen (zur Sicherheit die dem GU gesetzte Frist mindestens eine Woche vor Ablauf der offiziellen Frist enden lassen) - mit dem „nur zur Vollständigkeit“-Hinweis, dass wenn du den Wisch nicht erhältst und dir deshalb die Förderung von X Euro (gerne den genauen Betrag einsetzen) flöten geht, du dir das Geld vom GU holst. Und wenn das sogar in deinem GU-Vertrag geregelt ist, kannst du auch darauf nochmal verweisen.

Den Brief per Einwurfeinschreiben rausschicken und fertig. Und wenn du paranoid bist, kannst du dir für das Eintüten des Briefs und Einwerfen in den Briefkasten auch noch nen Zeugen suchen...
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 810 Themen mit insgesamt 16749 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben