ᐅ Bebauungsplan Vollgeschosse / Geschoss Kniestock?
Erstellt am: 12.12.21 09:05
MarinaB 12.12.21 09:05
Hallo zusammen,
wir haben am Freitag sehr überraschend eine Zusage für einen Bauplatz erhalten. Wir sind noch ganz neu dabei und haben noch wenig Ahnung. Der Bebauungsplan ist noch sehr übersichtlich (von 1990 ). Kann mir jemand sagen, was dies genau heißt?
Zahl der Vollgeschosse
Höchstzulässig: 2 Vollgeschosse, wobei das obere Geschoss bei einer Dachneigung von 42° - 50° im Dachraum liegen muss.
Kniestöcke dürfen das Maß von 0,5 m gemessen vom OK-Decke bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit OK Sparren nicht überschreiten.
Was genau heißt das? Komplette 2 Vollgeschosse oder wie hoch darf der Knie Stock?
Danke ihr lieben
wir haben am Freitag sehr überraschend eine Zusage für einen Bauplatz erhalten. Wir sind noch ganz neu dabei und haben noch wenig Ahnung. Der Bebauungsplan ist noch sehr übersichtlich (von 1990 ). Kann mir jemand sagen, was dies genau heißt?
Zahl der Vollgeschosse
Höchstzulässig: 2 Vollgeschosse, wobei das obere Geschoss bei einer Dachneigung von 42° - 50° im Dachraum liegen muss.
Kniestöcke dürfen das Maß von 0,5 m gemessen vom OK-Decke bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit OK Sparren nicht überschreiten.
Was genau heißt das? Komplette 2 Vollgeschosse oder wie hoch darf der Knie Stock?
Danke ihr lieben
11ant 12.12.21 10:07
Sage mal (ohne Link !) wie der Bebauungsplan heißt, dann können wir die Begründung nachlesen. Ich würde das was wir aus Deinen Worten lesen können so verstehen, daß Du auch ein geradwandiges Obergeschoss bauen darfst, wenn das Dach darüber weniger als 42° geneigt ist.
MarinaB 12.12.21 10:21
Hallo
Das ist 86424 Dinkelscherben: 09 Ettelried Eichtweide (zu finden unter dem Punkt ganz rechts Bauen, Bauleitplanung, rechtskräftig)
Das ist 86424 Dinkelscherben: 09 Ettelried Eichtweide (zu finden unter dem Punkt ganz rechts Bauen, Bauleitplanung, rechtskräftig)
ypg 12.12.21 11:47
Ohne in den Bebauungsplan zu schauen
Ich gehe davon aus, dass die Maximal-Höhe nicht geregelt ist.
Der Kniestock: der wird so geregelt, dass er optisch mit seinen 50cm außen nicht auffällig ist.
Das sollte erst mal für die Beantwortung reichen…
Wie schon gesagt: der Kalksandstein ist nicht nennenswert bei den 50cm. Genauer kann ein Architekt mit Sparren und Übergang berechnen.
MarinaB schrieb:Du darfst nicht: die 2 Vollgeschosse wie eine Stadtvilla aufteilen, musst also das OG in ein geregeltes Dach (unter einem geregelten Dach) unterbringen. Bei 42 bis 50 Grad-Dach sollte das einfach sein. Es ergibt sich dann noch ein Dachboden.
Höchstzulässig: 2 Vollgeschosse, wobei das obere Geschoss bei einer Dachneigung von 42° - 50° im Dachraum liegen muss.
Kniestöcke dürfen das Maß von 0,5 m gemessen vom OK-Decke bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit OK Sparren nicht überschreiten.
Ich gehe davon aus, dass die Maximal-Höhe nicht geregelt ist.
Der Kniestock: der wird so geregelt, dass er optisch mit seinen 50cm außen nicht auffällig ist.
Das sollte erst mal für die Beantwortung reichen…
MarinaB schrieb:Nein. So wie Du fragst, konzentrierst Du den Begriff Vollgeschoss falsch. Vollgeschoss ist mehr als Stadtvilla.
Was genau heißt das? Komplette 2 Vollgeschosse oder wie hoch darf der Knie Stock?
Wie schon gesagt: der Kalksandstein ist nicht nennenswert bei den 50cm. Genauer kann ein Architekt mit Sparren und Übergang berechnen.
MarinaB 12.12.21 17:17
ypg schrieb:
Ohne in den Bebauungsplan zu schauen
Du darfst nicht: die 2 Vollgeschosse wie eine Stadtvilla aufteilen, musst also das OG in ein geregeltes Dach (unter einem geregelten Dach) unterbringen. Bei 42 bis 50 Grad-Dach sollte das einfach sein. Es ergibt sich dann noch ein Dachboden.
Ich gehe davon aus, dass die Maximal-Höhe nicht geregelt ist.
Der Kniestock: der wird so geregelt, dass er optisch mit seinen 50cm außen nicht auffällig ist.
Das sollte erst mal für die Beantwortung reichen…
Nein. So wie Du fragst, konzentrierst Du den Begriff Vollgeschoss falsch. Vollgeschoss ist mehr als Stadtvilla.
Wie schon gesagt: der Kniestock ist nicht nennenswert bei den 50cm. Genauer kann ein Architekt mit Sparren und Übergang berechnen.Danke für deine Nachricht - eine volles 2. Geschoss wollen wir eh nicht. Unsere Frage ist eher sind maximal 50 cm Kniestock zulässig oder darf dieser auch höher sein? 🙂
In die Gespräche mit den Architekten gehen wir in den nächsten Wochen 🙂
blubbernase 12.12.21 17:37
MarinaB schrieb:
Danke für deine Nachricht - eine volles 2. Geschoss wollen wir eh nicht. Unsere Frage ist eher sind maximal 50 cm Kniestock zulässig oder darf dieser auch höher sein? 🙂
In die Gespräche mit den Architekten gehen wir in den nächsten Wochen 🙂Wenn du OG innenwände reinziehst dann kann das den Kniestock nach oben bringen. Natürlich auf Kosten den wohnraums. Aber die die Außenmaße von Kniestock wirst du nicht uberschreiten dürfen. Schau mal nach 'mansarddach'
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