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ᐅ Bebauungsplan - Erhalt von Sträuchern - Verständnisfrage


Erstellt am: 09.01.2021 20:49

Wolkensieben 09.01.2021 23:16
SaschaL schrieb:

Wie kann man sowas kaufen, ohne sich den anzusehen?
Der war echt gut.
Ja, das gibt es wirklich.
Deswegen finde ich toll, dass Du Dich jetzt schon kümmerst.
SaschaL schrieb:

6 Meter hohe Sichtschutzhecke, die im Winter nicht grünt?
Auch wenn es keine Kirschlorbeerhecke ist, es ist immerhin ein Sichtschutz.
Man kann sich daran gewöhnen wenn man will. So genau guckt im Winter keiner auf Dein Trampolin oder von draußen ins beleuchtete Haus, die meisten Leute gucken sowieso nur noch auf ihr Smartphone oder sind mit sich selbst beschäftigt.

ypg 09.01.2021 23:16
SaschaL schrieb:

Aber es ist wirklich hässliches "Gestrüpp"
Was ist es denn für ein Baumbestand? Bei diesem Wetter sieht doch fast jeder Baum nicht gerade attraktiv aus.
Schuppen kannst Du auch woanders hinbauen, und statt Trampolin zählt ihr mal die Vögel und Bienen, die sich da rumtummeln, baut was für die Igel und Du übst Dich im Heckenschnitt 🙂

Ist die Bepflanzung denn nach dem Bebauungsplan schon erfolgt? Ist das ein Bestandsgrundstück? Baulücke? Oder Neubaugebiet?
Wenn Dir das alles dann doch zu arg missfällt, dann musst Du weitersuchen.
Ich bin gespannt - suchst Du nächste Woche das Gespräch mit dem Bauamt?

SaschaL 09.01.2021 23:26
Ist ein Neubaugebiet.

Was ich nicht wusste - Partnerin hat vom "Gestrüpp" Fotos gemacht... da seht ihr das einmal - und auch wenn es auf dem Bild nicht so aussieht, es geht 8 Meter in die Tiefe... rechts sieht eher nach "Bäumchen" aus find ich, links nach Gestrüpp (sorry, bin kein Botaniker 😉)

Es ist noch gar nicht klar, ob ich das Bauland erwerben kann... sieht so aus, als könnte jemand seine Reservierung abgeben und dann bekäme ich eine Info und müsste natürlich sofort entscheiden... tendiere auch stark dazu dann zuzuschlagen.




Wolkensieben 09.01.2021 23:30
ypg schrieb:

Schuppen kannst Du auch woanders hinbauen,
Das ist übrigens auch eine wichtige Frage, die man im Bauamt klärt. Zum einen wo genau man ihn hinstellen darf, und wie gross er sein darf.
Vielleicht muss auch die Größe der Garage oder des Carports berücksichtigt werden, dann fällt das Gartenhaus evtl. auch kleiner als gewünscht aus.

Auch die Einfriedung des Grundstücks, wenn jemandem Privatsphäre wichtig ist, ist man vielleicht ein bisschen unglücklich, wenn nur eine 80 cm Hecke am Gehweg erlaubt ist.

Wolkensieben 09.01.2021 23:34
SaschaL schrieb:

rechts sieht eher nach "Bäumchen" aus find ich, links nach Gestrüpp
Sehe ich auch so. Die Bäumchen sind toll, Äste kann man zurückschneiden lassen, die Büsche kann man stutzen, die Basis ist unten.
Das sieht ja herrlich aus, dahinter ist ein Acker oder Wiese, keine anderen Häuser.

ypg 09.01.2021 23:36
Wenn man bei Grundstücken von Tiefe sprichst, dann ist auch Tiefe gemeint. Ich sehe hier einen Streifen auf ganzer Länge vermutlich.
Oder das Foto zeigt etwas anderes. Mal doch mal den Baumbestand auf das Stück Rechteck (Grundstück)
Die Bäume sind doch ganz normal. Du musst kein Botaniker sein, um zu erkennen, dass Bäume nun mal auch Laub verlieren.
Tipp: geht morgen mal einen Waldspaziergang machen. Schaut Euch mal ganz bewusst Bäume an, auch in einem älteren Wohngebiet. Ich glaube, Euch tut ein Strauchstreifen ganz gut 😉
Manchmal muss man die Leutchen zu ihrem Glück... äh... Bepflanzung zwingen. Hehe
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