ᐅ Bebauungsplan - Erhalt von Sträuchern - Verständnisfrage
Erstellt am: 09.01.21 20:49
Wolkensieben 10.01.21 00:29
SaschaL schrieb:
lingt für mich auch recht knapp,Ich konnte mir auch nie vorstellen, wie ein Haus mit Garage auf ein Grundstück passen und man noch Platz für seine Sachen im Garten haben soll. Aber das täuscht. Geh mal in ein Neubaugebiet und sieh unbebaute Bauplätze an und dann die neuen Häuser daneben, wieviel tatsächlich draufpasst und wieviel Platz dennoch ist.
Wenn Du die Bäumchen erhalten könntest und nicht neu pflanzen müsstest wäre das sogar Glück. Neu gepflanztes Grünzeug, bei mir im Garten zumindest, wird gerne von Wühlmäusen abgenagt. Wenn man Pech hat mit Maulwurfsgrillen: die sind auch nicht besser.
Dann lieber was Altes, daran beissen die sich die Zähne aus.
SaschaL 10.01.21 01:17
Hier noch eine Skizze.... und nun bedenkt noch, dass die Sträucher gut 6 Meter hoch sind (Schattenwurf?)... da wo auf dem Bild oben ist, ist tatsächlich Süden (nicht exakt, aber so ca passt das)... beispielhaft geplant mit Haus 9,60 x 12,00 und carport 5,80 x 7,00...
Fragt sich halt, wie weit man die zurückstutzen kann... ist halt wild und keine gerade Pflanzreihe - gibt Pflanzen weiter vorne und weiter hinten im 8 Meter-Pflanzbereich.
Diese zu ersetzen ist laut Bebauungsplan nicht drin... sondern in dem Bereich muss "erhalten werden und ZUSÄTZLICH gepflanzt werden".

Fragt sich halt, wie weit man die zurückstutzen kann... ist halt wild und keine gerade Pflanzreihe - gibt Pflanzen weiter vorne und weiter hinten im 8 Meter-Pflanzbereich.
Diese zu ersetzen ist laut Bebauungsplan nicht drin... sondern in dem Bereich muss "erhalten werden und ZUSÄTZLICH gepflanzt werden".
SaschaL 10.01.21 01:29
Nachtrag: Ich weiß, dass es auf den Bildern nicht nach 8 Metern aussieht - sind es aber... ich war da. Und so steht es auch im Gutachten zum Bebauungsplan.
Und noch ein Nachtrag aus dem Gutachten zum Baumbestand:
"Am südlichen Rand des Grundstückes grenzt ein ca. 8 m und einer Höhe von ca. 10 m breiter Streifen mit gebüschartigen Strukturen das Grundstück ab. Es dient als Abgrenzung zur freien Landschaft. Der Streifen setzt sich aus nachfolgenden Baumarten zusammen: Robine (Robinia pseudoacacia) Eschenahorn (Acer negundo), gemeine Esche (Fraxinus exelsior) Birke (Betula), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Die Gesamtlänge der doppelreihigen Anpflanzung beträgt 120 m."
Da hab ich mich sogar noch verschätzt... das Gestrüpp ist bis zu 10 Meter hoch! 😳
Und noch ein Nachtrag aus dem Gutachten zum Baumbestand:
"Am südlichen Rand des Grundstückes grenzt ein ca. 8 m und einer Höhe von ca. 10 m breiter Streifen mit gebüschartigen Strukturen das Grundstück ab. Es dient als Abgrenzung zur freien Landschaft. Der Streifen setzt sich aus nachfolgenden Baumarten zusammen: Robine (Robinia pseudoacacia) Eschenahorn (Acer negundo), gemeine Esche (Fraxinus exelsior) Birke (Betula), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Die Gesamtlänge der doppelreihigen Anpflanzung beträgt 120 m."
Da hab ich mich sogar noch verschätzt... das Gestrüpp ist bis zu 10 Meter hoch! 😳
ypg 10.01.21 02:26
SaschaL schrieb:
Am südlichen Rand des Grundstückes grenzt einWenn es angrenzt, ist es doch nicht auf dem Grundstück, sondern angrenzend... mess morgen mal die Grundstückslänge aus.Im Übrigen sind da tolle Bäume bei 🙂
Nussbaum 10.01.21 06:29
ypg schrieb:
Hab ich auch gerade beim Schreiben gedacht. Günstige Baumarktware ist dann nicht. Auf jeden Fall ist die jahrelange Pflege im Kauf teurer.Ich würde davon ausgehen, dass auch Baumarktware 2x verpflanzt wurde. Ist eigentlich gängiger Standard bei "Topfware". Nussbaum 10.01.21 06:34
ypg schrieb:
Wenn es angrenzt, ist es doch nicht auf dem Grundstück, sondern angrenzend... mess morgen mal die Grundstückslänge aus.
Im Übrigen sind da tolle Bäume bei 🙂Dort steht "grenzt... ab". Also abgrenzend und nicht angrenzend.Ähnliche Themen