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ᐅ Bebauungsplan Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen


Erstellt am: 06.05.2025 20:26

Caracal 06.05.2025 20:26
Guten Abend liebes Forum,

mein Mann und ich weilten vor kurzem in unserer bevorzugten Ruheoase tief im Osten, da traf es uns wie ein Schlag: Bauland zu verkaufen von der Gemeinde. Also flugs Kontakt aufgenommen und den Bebauungsplan erhalten. Die Situation sieht aktuell so aus, ich sitze rechts am Rechner und schreibe Euch, mein Mann links am Rechner, flucht, trinkt Kaffee und sortiert sich durch Gesetzestexte. Also dachten wir, wir fragen mal die Schwarmintelligenz.
Der Plan ist beigefügt.

Punkt 2. ... "Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen straßenseitigen Grundstücksgrenzen und den straßenseitigen Baugrenzen unzulässig. Und weiter... auf den nicht überbaubaren (wie vor)... können Nebenanlagen nur... ausnahmsweise zugelassen werden." Wie bekommen wir unseren Carport ans Häuschen und wie erreichen wir ihn?

Punkt 3. ... "ist als naturnahe Wiese und Weide zu entwickeln, dauerhaft zu unterhalten und zu pflegen.." Wir haben nicht 100% raus, welche Fläche gemeint ist (vermutlich das große grüne Stück über Flurstück 1-4. Theoretisch sollte das uns nicht betreffen, sondern die Gemeinde oder den Landwirt?

Nun aber der absolute Kaffeevernichter..

5. ... "festgesetzten Flächen ist eine zweireihige Hecke anzupflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzten. Abstand der Außenreihe zur Grundstücksgrenze bzw. zur Baufläche 1,5m, Reihenabstand 2,0m, Abstand in der Reihe 2,5m" mit Angabe der zu pflanzenden Botanik. Grundsätzlich wollten wir (eigentlich ich) eh eine Hecke in Wildwuchsmanier, aber die Angaben dort sprengen doch ein wenig das Maß vor allem so wie wir das lesen, geht das ja von unserer Grundstücksfläche ab, vgl. das grün umrandete auf dem Bebauungsplan. Dazu noch mit Schutzzaun zu versehen.

Des weiteren sind auf dem Bebauungsplan Stand 16.09.2015 (!) geschütze Bäume und Hecken eingetragen, die laut Google Earth seit mind. 2018/19 oder früher nicht mehr bestehen *kopfkratz*

Uns sonst? Die Pläne für ein L-Bungalow liegen seit Jahren in der Schublade, wir konnten warten und stehen an der Startlinie zum Sprint. Bitte missversteht den Beitrag nicht als Beratungsgesuch, aber wir würden gerne Euren Input mitnehmen. Mit dem Bauamt werden wir natürlich in Kontakt treten, um die anfallenden Fragen zu klären.

Die Eckgrundstücke sind übrigens wech (mit ch), aber gegen die Mitte ist auch nichts einzuwenden. Ich gehe jetzt und pflücke den Mann von der Palme.


Planzeichnung eines Bauvorhabens: langgestreckter Grundriss mit pinken Gebäudeflächen.

LarsBr80 07.05.2025 15:53
Moin,

also erstmal: herrlich geschrieben, da fühlt man sich direkt mit euch am Küchentisch sitzen, Kaffee dampft, Gesetzestexte stapeln sich, der Bebauungsplan flattert im Wind – ich seh’s vor mir.

Zur Sache:
Punkt 2 ist für euch etwas tricky, aber kein Weltuntergang. Heißt übersetzt: zwischen Straße und der vorderen Baugrenze darf nix gebaut werden, was als “Gebäude” zählt – dazu gehören auch Carports oder Garagen. Die dürfen also nicht in den Vorgarten, sondern müssten entweder seitlich ans Haus (wenn genug Platz ist) oder auf die Rückseite. Die Zufahrt müsste dann ums Haus rumlaufen, das kostet Fläche und ist natürlich teurer, aber nicht unmöglich. Je nach Schnitt des Grundstücks lohnt es sich vielleicht, die Baugrenze mal ganz genau auszumessen und zu schauen, ob ihr mit cleverem Grundriss vielleicht doch noch was reißen könnt.

Punkt 3 betrifft die Fläche ganz oben am Plan (nördlich vom Baugebiet, mit grüner Schraffur und „6“ markiert). Die gehört euch nicht, das ist eine sogenannte Ausgleichsfläche, die dient der Natur zur „Wiedergutmachung“ für den Eingriff durchs Baugebiet. Muss von der Gemeinde oder dem Vorhabenträger gepflegt werden, also für euch erstmal kein Stress.

Zum Kaffeevernichter: ja, das ist wirklich sportlich. Zweireihige Hecke, drei verschiedene Abstände, bestimmte Gehölze, Schutzzaun – da geht richtig Platz drauf. Und ja, das ist euer Platz, sprich die Hecke muss innerhalb eures Grundstücks angelegt werden. Die Breite dafür ist bei dem Aufbau etwa 4 Meter. Das ist nicht ganz ohne, vor allem, wenn man jeden Quadratmeter irgendwie braucht. Aber: solche Pflanzgebote sind nicht unüblich und meistens ist da vor allem das Ziel, einen grünen Rahmen fürs Baugebiet zu schaffen. Ihr könnt mit dem Bauamt sprechen, ob bei eurer Grundstücksgröße evtl. eine Reduzierung möglich wäre, manchmal lassen sich da individuelle Lösungen finden. Und ihr könnt natürlich schauen, wie genau das bei den Nachbarn umgesetzt wird – wenn dort auch schon gebaut wurde, sieht man schnell, wie streng die Gemeinde es wirklich meint.

Was die eingetragenen Hecken und Bäume angeht, die nicht mehr existieren: das ist tatsächlich gar nicht so selten, dass Pläne länger nicht aktualisiert wurden. Der beste Weg ist, mit dem Bauamt oder dem zuständigen Stadtplaner Rücksprache zu halten, die können euch sagen, ob das noch „aktiv“ ist oder eben längst irrelevant.

Unterm Strich wirkt das Ganze nicht dramatisch, aber es gibt eben ein paar Dinge, die ihr frühzeitig berücksichtigen müsst, bevor ihr mit der Detailplanung startet. Vor allem die Frage, ob der Carport wirklich irgendwo sinnvoll unterzubringen ist, solltet ihr zeitig mit dem Architekten abklopfen. Und wie viel Platz ihr für die Hecke am Rand einplanen müsst.

LG
Lars

nordanney 07.05.2025 16:13
Caracal schrieb:

Punkt 2. ... "Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen straßenseitigen Grundstücksgrenzen und den straßenseitigen Baugrenzen unzulässig. Und weiter... auf den nicht überbaubaren (wie vor)... können Nebenanlagen nur... ausnahmsweise zugelassen werden." Wie bekommen wir unseren Carport ans Häuschen und wie erreichen wir ihn?
Das sind die üblichen 3 (oder hier auch mal 6) Meter Abstand zur Straße. Ist nichts besonderes und gerade bei einer geschätzten Grundstücksbreite von ca. 20m sollte neben dem Haus mehr als genug Platz dafür sein.

Zu Punkt 3 wurde schon gesagt, dass er Euch nicht betrifft.

Und Punkt 5 ist wohl echt eine Kröte, die Ihr schlucken müsst. Das kostet aber auch "nur" ein paar qm Garten (da Ihr eh eine Hecke haben wolltet) und ein paar € zusätzlich.

Wenn das aber schon jetzt Herzrasen bei Euch verursacht, solltet Ihr gar nicht bauen. Die wirklichen Kröten kommen erst beim Hausbau.

ypg 07.05.2025 17:41
Hm, ich habe anfangs beim Lesen gedacht, dass der genannte Par. 9 Abs1, 25 Baugesetzbuch sich auf die Ausgleichsfläche bezieht, aber es müsste der eingezeichnete Grünstreifen sein.
Es gibt viele solche Bebauungspläne und bei weitem noch vieles „Unmöglicheres“, was aber meist alles seinen Sinn hat - also nicht den Kaffee in die falsche Röhre schlucken.
Bepflanzung finde ich heutzutage auch sehr wichtig!
Carport/Garage innerhalb der Baugrenzen völlig normal, Pflanzvorschläge auch im grünen Licht.
Einzig, was man kritisieren kann, ist der schon vorhandene Entwurf fürs Haus.
Ein Haus entwirft man nach dem Grundstück und seiner Lage und Ausrichtung und geee-nau: nach dem Bebauungsplan.

K a t j a 07.05.2025 22:10
Den Grund für die Aufregung kann ich auch nicht erkennen. Völlig unspektakulär, die Forderungen, wenn Ihr mich fragt.
Auch verstehe ich das Drama bezüglich der Hecke nicht. Was genau ist denn Euer Plan für die Grenzgestaltung? Rollrasen bis zum Zaun? Passt sonst das Volleyballfeld nicht auf's Grundstück oder war gar Fußball angedacht? Oder benötigt die Selbstversorgung mittels Gemüsebeten sämtliche Flächen im Garten bis zum Rand?
Ihr tut ja gerade so, als würdet Ihr die Fläche unter der Hecke verlieren. Aber nein, die Quadratmeter gehören Euch trotzdem. Und oh Freude, die Naturhecke lockt Vögel, Insekten und andere Mitbewohner dieser Erde in Eure Oase und die Eurer Nachbarn. So ist sicher gestellt, dass es keine Mondlandschaft bleibt.
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