Bebauungsplan Abstand & Anzahl Stellplätze

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Otmar63

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte etwas Unterstützung bei der Interpretation eines Bebauungsplan.

Es geht um den Abschnitt mit den Garagen:

Gem. § 12 Abs. 6 Baunutzungsverordnung sind Stellplätze, Garagen und Carports in den Baugebieten innerhalb und
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Dabei muss zu Verkehrsflächen ein Abstand
von mindestens 5 m eingehalten werden.

Es wird zudem festgesetzt, dass je Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen sind.
Hierzu zählen auch Garagenstellplätze.

Meine Lesart ist diese:

Es müssen zwei Stellplätze vorhanden sein und diese beiden Stellplätze müssen jeweils einen Abstand
von 5m zur Straße haben, also z.B. Doppelgarage mit 5m Einfahrt.

Verstärkt wird meine Lesart durch den Passus in der Begründung zum Bebauungsplan:

Gemäß § 12 Abs. 6 Baunutzungsverordnung sind Stellplätze, Garagen und Carports im Baugebiet
innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

Dabei muss zu Verkehrsflächen ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wer-
den, um zu ermöglichen, damit eine zusätzliche Abstellfläche für Pkw auf dem Grund-
stück gewährleistet wird.

Es wird zudem festgesetzt, dass je Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem Grundstück
nachzuweisen sind. Hierzu zählen auch Garagenstellplätze.

Diese Festsetzung gewährleistet, dass es nicht zu Verkehrsbehinderungen durch
parkende Pkw im Straßenraum kommt.

Es handelt sich bei dem Baugebiet um eine verkehrsberuhigte Zone ohne weitere Parkflächen.
Von daher sehe ich da durchaus die Intention, dass die Autos der Eigentümer in der Garage stehen
und etwaiger Besuch dann in der Einfahrt.

Nun wurden allerdings auch recht viele Einzelgaragen gebaut und beim -vorsichtigen- Nachfragen, wie das
denn zum Bebauungsplan passen könnte, kamen dann auch eher dünne Antworten. Ich müsste mich da irren,
das liest sich anders, etc.

Von daher meine Frage: irre ich mich wirklich? Ist eine Einzelgarage samt 5m Einfahrt ausreichend?
Die entsprechenden Bauanträge wurden ja von der Kommune auch so angenommen (oder es hat keiner so richtig
draufgeschaut).
Falls ich aber doch Recht haben sollte und Doppelgaragen o.ä. sind notwendig, was wäre der Worst Case für die Einzelgaragenbesitzer, wenn denn
die Kommune auf die Idee kommt, den Bebauungsplan zu forcieren?

Danke im Voraus.
Otmar
 
WilderSueden

WilderSueden

Von daher meine Frage: irre ich mich wirklich? Ist eine Einzelgarage samt 5m Einfahrt ausreichend?
Meiner Interpretation nach nicht. Jeder Stellplatz muss 5m Abstand halten.
Wir haben eine ähnliche Regel. Geht da auch nicht nur um Besucherparkplätze, sondern um das Garagentor. Bei uns entfällt der Abstand nämlich bei elektrischen Garagentoren. (Auf die Nachfrage wie das denn beim Carport sei kam dann auch nur "Carports zählen wie Garagen"...aber wir haben ja eh einen Zipfel für die Einfahrt, da ergibt sich der Abstand ganz von alleine)

Die entsprechenden Bauanträge wurden ja von der Kommune auch so angenommen (oder es hat keiner so richtig
draufgeschaut).
Es gibt auch das Kenntnisgabeverfahren (zumindest bei uns in BW, woanders weiß ich nicht), da schaut keiner drauf ob es richtig ist sondern bestätigt nur dass alle Unterlagen doppelt und dreifach vorhanden sind. Ansonsten ist auch nicht auszuschließen dass die Bauämter die Bebauungspläne nicht richtig kennen.
 
Y

ypg

wäre der Worst Case für die Einzelgaragenbesitzer, wenn denn
die Kommune auf die Idee kommt, den Bebauungsplan zu forcieren?
Dann haben sie wohl neben der Einzelgarage oder Carport noch ein Fleckchen, was sie als Stellplatz benennen könnten. Sei es geplant und ausgeführt, sei es geplant und nicht ausgeführt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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