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ᐅ Bebaubar nach §34 - was heißt es in Wirklichkeit?


Erstellt am: 02.07.15 11:03

Bauexperte 02.07.15 12:01
milkie schrieb:

Bei uns gibt es auch keinen Bebauungsplan. Wir haben nach Paragraph 34 gebaut und trotzdem kam es bei der Orientierung des Hauses auf das Baugebiet an, da unterschiedliche Straßenseiten unterschiedliche Baugebiete sind - in unserem Fall.
Sehr ungewöhnliche Regelung

Grüße, Bauexperte

Jochen104 02.07.15 12:07
Also bei uns war Gemeinde und Bauamt diesbezüglich sehr offen.
Obwohl in der Straße bisher nur Satteldächer waren, wurden in den letzten zwei Jahren zwei Häuser mit Pultdächern in Baulücken gesetzt.
Aussage "Solange Sie kein viergeschossiges Mehrfamilienhaus bauen, sollte alles passen."
Ich glaube allerdings, dass die Auslegung des §34 stark von der jeweils zuständigen Behörden abhängig ist.

SirSydom 02.07.15 14:28
Die Auslegung von §34 ist nicht die Aufgabe lokaler Baufürsten sondern im Endergebnis die Auslegung der ordentlichen deutschen Gerichtsbarkeit.
Zu §34 gibt es eine eindeutige und gefestigte Rechtsprechung - im wesentlichen muss sich das Gebäude "nach Art und Maß der baulichen Nutzung" in die Umgebung einfügen.

Das bedeutet, dass sich das Gebäude bezüglich Grundflächenzahl, Geschossigkeit einfügen sowie bezüglich der Nutzung: Wohnen, Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft, gemischt.

Die äußere Gestaltung wie Fassadenfarben, Haustürfarben, oder Bauart des Daches ist nicht Bestandteil.
Dachformen und sonstige gestalterische Merkmale wer
den vom Einfügensgebot
nicht erfasst, weil sie weder die Art oder das Maß,
noch die Bauweise oder die über-
baubare Grundstücksfläche betreffen. Die Dachform a
ls solche ist daher kein Ge-
sichtspunkt, der im Rahmen des Einfügens im Sinne v
on § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch berück-
sichtigt werden darf, da sich Dachformen gemäß § 9
Abs. 1 Baugesetzbuch in einem Bebau-
ungsplan nicht festsetzen lassen

Das sehen manche Ämter anders, da muss man halt dann die Eier haben und klagen, oder klein beigeben.

sauerpeter 02.07.15 14:57
Ich denke das die bei uns da auch nicht so streng sein werden, kann mir aber vorstellen, das die sagen "Nein, keine Stadtvilla, weil die 3-4 umliegenden Nachbarn keine Stadtvilla haben und es somit nicht ins Bild passt."
Na ich werd da Montag mal anrufen und es euch dann wissen lassen.
Kann ich mir das vorher irgendwie schriftlich geben lassen, das ich dort eine Villa hinbauen darf oder geht sowas nicht.
Nicht das die sagen "Ja geht klar" und später bei Baugenehmigung oder so, dann das "Nein" kommt. Dann stehen wir da

milkie 02.07.15 15:16
Warum muss es denn zwingend eine Stadtvilla sein?

SirSydom 02.07.15 15:20
sauerpeter schrieb:
Ich denke das die bei uns da auch nicht so streng sein werden, kann mir aber vorstellen, das die sagen "Nein, keine Stadtvilla, weil die 3-4 umliegenden Nachbarn keine Stadtvilla haben und es somit nicht ins Bild passt."

Das können die schon sagen, wäre aber aller Wahrscheinlichkeit nach rechtswidrig.

Ich finde es immer wieder faszinierend, wie obrigkeitshörig der deutsche Michl ist..
stadtvillagebäude